Pflegegrad

Damit das Geld reicht: der richtige Pflegegrad

Das System der Pflegegrade ist zentral, um sich im Dschungel der Zuschüsse zurechtzufinden. Denn mit dem Pflegegrad wird die Hilfebedürftigkeit bestimmt, die natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich ausgeprägt ist. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2, aber mit einem Pflegegrad 1 kann man schon Zuschüsse für einen Treppenlift beantragen.

Hilfebedürftigkeit ist sehr individuell: Einer hat nur leichte Gehbeschwerden, muss aber wegen einer Krankheit häufig behandelt werden, einer ist bettlägerig, ist aber geistig noch fit, ein anderer ist körperlich noch fit, aber dement. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes oder bei Privatversicherten von Medicproof kommt persönlich ins Haus, um sich ein Bild zu machen. Verschiedene Aspekte wie körperliche Beschwerden, der Grad der Selbstständigkeit und geistige Orientierung fließen ein in ein Punktesystem. Aus diesem ergibt sich, ob ein Pflegegrad gewährt wird, und wenn ja, welcher.

Welcher Pflegegrad?

Von der angemessenen Einstufung in einen Pflegegrad hängt viel ab: Reichen die Mittel aus der Pflegekasse für die Hilfe, die die betroffene Person benötigt? Die Unterschiede sind groß:

Der Pflegegrad 1 ist für Personen vorgesehen, die zwar Einschränkungen haben, aber größtenteils noch allein zurechtkommen. Er berechtigt noch nicht zum Bezug von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Es kann allerdings ein Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat für Unterstützungsleistungen ausgegeben und abgerechnet werden. Das kann Haushalts- , Pflege- oder eine andere Art von Hilfe sein. Der Pflegegrad 1 öffnet auch die Türen zu Zuschüssen für den Treppenlift oder den Badumbau und berechtigt zum Bezug von Pflegehilfsmitteln wie von Vitalset.

Die Pflegegrade 2 bis 5 sind für Personen vorgesehen, die ohne Unterstützung nicht mehr zurechtkämen. Nun gibt es Geld für pflegende Angehörige, das Pflegegeld, oder für einen Pflegedienst, die Pflegesachleistungen. Auch Mischmodelle sind möglich. Je höher die Pflegebedürftigkeit, desto höher die Einstufung in den Pflegegrad und desto mehr Geld für die Pflege gibt es.
Bei Pflegegrad 2 gibt es 316 Euro an Pflegegeld oder 714 Euro an Pflegesachleistungen.
Bei Pflegegrad 5 gibt es 901 Euro an Pflegegeld oder 2095 Euro an Pflegesachleistungen.

Vorbereitung auf das Gutachtergespräch

Weil von der Einstufung in den Pflegegrad so viel abhängt, sind viele beim Besuch des Medizinischen Dienstes sehr aufgeregt. Man kann sich auf diesem Besuch aber vorbereiten, zum Beispiel mit einem Pflegetagebuch. Dort notieren Sie, wann welche Unterstützung benötigt wurde. Die Dokumentation im Pflegetagebuch ist eine wirkungsvolle Argumentationshilfe.

Es ist auch nützlich, eine Liste mit bereits verwendeten Hilfsmitteln, Medikamenten und medizinischen Diagnosen bereitzulegen.

Der Antrag auf den Pflegegrad

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird formlos schriftlich oder per Telefon bei der Pflegekasse gestellt. Dazu wenden Sie sich am einfachsten an Ihre Krankenkasse. Dann wird der Besuchstermin vereinbart. Verschlechtert sich später die Gesundheit der pflegebedürftigen Person, kann auch eine Höherstufung beantragt werden.