Pflegeeinrichtungen ab Pflegegrad 2

Zuschüsse sichern

Pflegeeinrichtungen & Co.: Welche Wohnformen gibt es im Alter?

Pflegeeinrichtungen für Senioren und kostenlose Pflegeboxen

Zu Hause wohnen bleiben oder in ein Pflegeheim ziehen? Vor dieser Entscheidung stehen viele Menschen mit steigendem Lebensalter. Oft ist nicht bekannt, welche der Pflegeeinrichtungen die richtige ist. Zwischen der Unterbringung im Heim und den eigenen vier Wänden  stellt man sich oft die Frage: „Welche Wohnformen in Frage kommen“.

Von der Senioren-WG bis zum teilstationären Wohnen stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen, die unterschiedlich durch die Pflegekasse bezuschusst werden. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Wohnformen vor, um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern.

Das Pflegeheim einer der Pflegeeinrichtungen

Ein Pflegeheim steht für die Komplettversorgung des Pflegebedürftigen. Im Regelfall im Einzelzimmer oder als Ehepaar im Doppelzimmer untergebracht, findet hier eine Betreuung durch professionelle Pflegekräfte rund um die Uhr statt. Je nach Einrichtung gibt es weitere Extras und Aktivitäten zur Freizeitgestaltung.

Vorteile: Sie sind jederzeit und komplett durch Pflegekräfte versorgt.

Nachteile: Im Tagesablauf müssen Sie sich an die Vorgaben der Heimleitung halten. Auch das Warten auf ein Zimmer kann lange dauern.

Zuschüsse: Ein Zuschuss durch die Pflegekasse wird ab dem Pflegegrad 2 erteilt. Der Zuschuss liegt monatlich bei 770 Euro bis zu 2.005 Euro für den Pflegegrad 5. Der zu zahlende Eigenanteil bleibt bestehen, selbst wenn sich der Pflegegrad erhöhen sollten.
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Häusliche Pflege oder doch Pflegeeinrichtungen

Die häusliche Pflege verbindet die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst mit dem Wohnen in den eigenen vier Wänden. Falls der Pflegebedarf steigt, ist eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause denkbar. Eine solche Pflegekraft wird über spezielle Agenturen oft schon innerhalb einer Woche vermittelt, beispielsweise auch als Übergangslösung bis zu einem freien Platz in einem Pflegeheim.

Sind Umbauten für die Barrierefreiheit zu Hause sinnvoll, zahlt die Pflegekasse ab dem ersten Pflegegrad einen Zuschuss bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und Person. Dieser Zuschuss wird gewährt, wenn die pflegebedürftige Person in einem Haushalt von Verwandten unterkommt. Zuschüsse werden auch für die Verhinderungspflege gewährt, beispielsweise wenn ein pflegender Verwandter im Urlaub ist.

Zuschüsse: Pflegende Angehörige erhalten ab Pflegegrad 2 ein Pflegegeld zwischen 316 und 901 Euro, Sachleistungen des Pflegedienstes werden mit 689 bis 1.995 Euro bezuschusst. Eine anteilige Kombination der Mittel ist möglich. Zusätzlich werden ein Entlastungsbeitrag von 125 Euro sowie 40 Euro für Pflegehilfsmittel gewährt.

Vorteile: Ein Umzug ins Pflegeheim wird verhindert. Auch der Tagesablauf kann weiterhin frei gestaltet werden.

Nachteil: Oft sind Umbauten für ein barrierefreies Zuhause notwendig.

Betreutes Wohnen

Das betreute Wohnen verbindet die Unabhängig in einem eigenen Apartment mit speziellen Dienstleistungen aus Service, Fürsorge und Pflege. Je nach Anbieter werden Gemeinschaftsräume und soziale Aktivitäten angeboten. Die Wohnform bietet sich für Senioren an, die lediglich eine geringe Hilfe bei der Bewältigung des Alltags benötigen.

Anbieter decken ein breites, unterschiedliches Spektrum im betreuten Wohnen ab. Speziell für die medizinische Pflege muss im Regelfall ein ambulanter Pflegedienst zusätzlich gebucht und bezahlt werden.

Vorteile: Sie leben weiterhin selbstbestimmt in einer seniorengerechten Wohnung. Auch die Kontaktaufnahme zu anderen wird erleichtert.

Nachteile: Eine 24-Stunden-Betreuung und umfassende Pflege findet nicht statt. Durch die angebotenen Zusatzleistungen ist ein Apartment im Regelfall teurer als eine gewöhnliche, kleine Wohnung.

Zuschüsse: Für diese Wohnform werden die gleichen Zuschüsse wie bei der häuslichen Pflege gewährt. Sie können somit Pflegegeld (316 bis 901 Euro) und Pflegesachleistungen (689 bis 1.995 Euro) miteinander kombinieren. Zudem beträgt der Entlastungsbeitrag 125 Euro monatlich und 40 Euro für Pflegehilfsmittel.

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Die Senioren-WG

In dieser Wohnform kommen Senioren mit Gleichgesinnten zusammen. Jeder verfügt über ein eigenes Zimmer, zudem gibt es Gemeinschaftsbereiche wie z. B. die Küche. Angeboten werden Senioren-WG von Privatpersonen, genauso wie öffentlichen Trägern und Einrichtungen.

Je nach Einrichtung kommt täglich ein Pflegedienst vorbei, um eine professionelle Betreuung sicherzustellen. Durch die vielfältigen Wohnformen, die eine Senioren-Wohngemeinschaft haben kann, sollte die Eignung für die eigene Person überprüft werden. Dies gilt umso mehr für spezielle Senioren-WGs, beispielsweise für die Intensiv- oder Demenzpflege, die eine wechselnde Anwesenheitskräfte notwendig macht.

Vorteile: Die Ausgaben des Alltags werden auf alle Bewohner verteilt. Ein selbstbestimmtes Leben ist weiterhin möglich, zudem gelingt die Kontaktaufnahme zu anderen Senioren mühelos.

Nachteile: Bei einer starken Pflegebedürftigkeit kann die Betreuung in der Wohngemeinschaft nicht mehr ausreichen. Nicht jeder Senior wünscht sich täglich Gesellschaft um sich.

Zuschüsse: Wie bei der häuslichen Pflege werden ab Pflegestufe 2 Pflegegeld (316 bis 901 Euro) und/oder Pflegesachleistungen (689 bis 1.995 Euro) gewährt. Außerdem gibt es den Entlastungsbeitrag von 125 Euro und die Zuschussung von Pflegehilfsmitteln von 40 Euro monatlich. Ein Wohngruppenzuschlag von 214 Euro wird gewährt, wenn die Bewohner der WG eine Präsenzkraft beauftragt haben.

Pflegeeinrichtungen Teilstationärer Heimaufenthalt

In dieser Wohnform wird angenommen, dass der Senior für eine bestimmte Zeitspanne wie beispielsweise nachts auf eine Pflege angewiesen ist. Diese Betreuung kann zu Hause, in einer Senioren-WG und vielen anderen Wohnformen stattfinden. Tagsüber kann die Betreuung sinnvoll sein, wenn ein pflegender Angehöriger seinem Beruf nachgeht oder die Unterbringung in einer WG finanziell nicht möglich ist.

Vorteile: Die Teilbetreuung trägt zur aktiven Entlastung von pflegenden Angehörigen bei. Zudem wird die Selbstständigkeit des Seniors gefördert, um ein selbstbestimmtes Leben mit einer ergänzenden Betreuung zu führen.

Nachteile: Der teilstationäre Aufenthalt bringt täglich mehrere Ortswechsel mit sich. Dies kann für eine pflegebedürftige Person anstrengend oder ungewollt sein.

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Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege bezeichnet die Unterbringung in einem Pflegeheim über einen kurzen Zeitraum hinweg. Beispielsweise kann ein pflegender Angehöriger, der sich sonst um den Senior kümmert, einige Wochen im Urlaub sein oder durch eine eigene Erkrankung ausfallen.

Kurzzeitpflege ist nicht auf eine langfristige Betreuung ausgelegt und daher keine echte Alternative zu den oben genannten Pflegeformen. Dennoch profitieren Angehörige wesentlich von diesem Angebot, um kritische Phasen zu überbrücken und an die eigene Gesundheit zu denken.

Zuschüsse: Jährlich werden Ihnen von der Pflegekasse 1.612 Euro für die Kurzzeitpflege gewährt. Eine Ergänzung dieses Betrags ist um den Zuschuss für die sogenannte Verhinderungspflege möglich, der sich ebenfalls auf 1.612 Euro pro Jahr beläuft.

Intensivpflege – die wichtigen Informationen

Wenn die Körperfunktionen eines Seniors umfassend eingeschränkt oder gestört sind, wird eine Intensivpflege notwendig beispielsweise in einer der Pflegeeinrichtungen. Ein Beispiel ist die dauerhafte Beatmung des Patienten, der eine 24-stündige Betreuung benötigt. Die Intensivpflege kann dabei die Gestalt einer Krankenpflege auf der Intensivstation eines Krankenhauses annehmen, genauso wie die Betreuung in den eigenen vier Wänden.

Die letzte Variante wird als ambulante Intensivpflege bezeichnet und ist bei Betroffenen oft beliebter, da sie weiterhin in ihrem vertrauten, häuslichen Umfeld bleiben können und höchste Qualität fordert. Auch im Sozialgesetzbuch ist der Grundsatz „ambulant vor stationär“ zu finden. Gerne machen wir Sie mit den Arten der Intensivpflege inklusive aller Vor- und Nachteile sowie der Finanzierung dieser Pflegeform vertraut. Dies soll Ihnen als kompakte Entscheidungshilfe dienen, die Ihnen in jeder Situation einer Intensivpflege zum wertvollen Rat werden möchte. 

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Häufige Fragen

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Die Kosten hängen von der Art der Einrichtung und der Region ab. Im Durchschnitt sind aktuell 1.900 Euro monatlich für einen Heimplatz zu zahlen, zusätzlich fallen Kosten für die Pflege selbst an.
In vielen Fällen lässt sich Geld durch das Wohnen im vertrauten Wohnumfeld mit einer ambulanten Pflege Geld sparen. Wird eine 24-Stunden-Pflege aufgrund eines schlechteren Gesundheitszustandes benötigt, kann dies deutlich teurer werden und die Dimensionen eines Heimplatzes erreichen. Ab einem bestimmten Punkt lässt sich die Unterbringung in einem Pflegeheim zudem nicht mehr hinauszögern.
Falls Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht abdecken, übernimmt das Sozialamt die „Hilfe zur Pflege“. Auch Kinder müssen Ihren finanziellen Beitrag leisten, allerdings erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro. Hierbei wird ausschließlich das Gehalt des Kindes gezählt und beispielsweise nicht das Zusatzgehalt eines Ehepartners.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) und der Prüfdienst der privaten Krankenkassen ist für die Kontrolle von Pflegeheimen verantwortlich. Diese können kontaktiert werden, falls es Beschwerden bezüglich einer bestimmten Pflegeeinrichtung gibt.

Für einen ersten Überblick lohnt der Blick ins Internet, viele Einrichtungen bieten auch „Tage der offenen Tür“ an, sogar ein Probewohnen ist vielerorts möglich. Eine zeitlich befristete Unterbringung, z. B. als Kurzzeitpflege während eines Urlaubs, sorgt für konkrete Eindrücke.
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