Aktuelle Informationen: Die gesetzlich festgelegte Maximalerstattung für Pflegehilfsmittel reduziert sich voraussichtlich zum 1.1.2022 wieder auf 40€ mehr
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Aktuelle Information zur COVID19 Krise
Seit dem 04.05.2020 ist die neue COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft getreten.
Diese Verordnung ist derzeit bis Ende September diesen Jahres gültig. Durch die Verordnung soll die Sicherstellung der Versorgung durch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gewährleistet werden. Hintergrund sind die aufgrund der Corona-Pandemie stark gestiegenen Produkt- und Rohstoffkosten beispielsweise bei Handschuhen, Desinfektionsmittel und Mundschutz bzw. die Rohstoffknappheit, da teilweise Produkte schlichtweg nicht mehr verfügbar waren bzw. sind.
Daraus ergeht, dass eine Versorgung der Pflegebedürftigen im Rahmen der monatlichen Pauschale in Höhe von 40 Euro zuletzt kaum bzw. gar nicht mehr möglich war. Der Pauschalbetrag wurde nun vorübergehend von 40€ auf 60€ angehoben. Der GKV (Bundesverband der Krankenkassen) hat hierzu am 06.05.2020 einen Rundbrief herausgegeben, auf dessen Basis die von den Kassen vorgegebenen Preise nun ebenfalls angehoben werden können, um den gestiegenen Produkt- und Rohstoffpreisen Rechnung zu tragen und die 60€ Pauschale mit Leben füllen zu können.
Durch die genannten Gründe ist eine grundsätzliche Aufstockung Ihrer Produkte nicht vorgesehen. Wir als Ihr Leistungserbringer setzen uns selbstverständlich für Ihre Bedürfnisse im höchsten Maße ein und prüfen unentwegt was wir für Sie tun können. Daher prüfen wir auch trotz steigender Preise und anhaltender Rohstoffknappheit, inwiefern künftig sinnvolle Ausnahmen bzw. notwendige Mehrlieferungen möglich sind. Es kann leider auch in Zukunft vorkommen, dass Ihre Box nicht mit den gewohnten Produkten bezüglich des Herstellers und der gewohnten Menge gefüllt ist.
Wenn Sie dazu Fragen haben, rufen Sie uns gerne unter der 040 / 53308250 an.
Wir tun alles, um Sie in dieser Situation dennoch zu Ihrer vollen Zufriedenheit beliefern zu können und hoffen die Krise gemeinsam zu überstehen.

Unsere Pflegebox
Jetzt mit FFP2 Masken und Mund-Nasen-Schutz bestellbar.
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IN HÖHE VON
40€
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Sie können diese bis zu 300 mal waschen und schonen so die Umwelt.


Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen
Diese Bettschutzeinlagen können bis zu 250 x
gewaschen werden.
- Volle Kostenübernahme für Ihre Vitalset-Pflegebox durch die Pflegekasse
- Wir kümmern uns um die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse
- Für die Bestellung Ihrer Vitalset-Pflegebox ist kein Rezept notwendig
- Risikolose Bestellung ohne Vertragsbindung
- Sie bekommen ausschließlich qualitativ hochwertige Markenprodukte
- Jeden Monat bekommen Sie Ihre Vitalset-Pflegebox zugesandt
FAQ
WIR HABEN IHRE ANTWORTEN
In der häuslichen Pflege kommt’s auf Alltagshygiene an. Um diese sicherzustellen, benötigen Sie zuverlässige Hilfsmittel, die in einer Pflegebox enthalten sind. Sie hilft dabei, gesundheitliche Risiken durch Keime, Erreger und Co für Betreuer, Angehörige wie auch für den Pflegebedürftigen zu minimieren.
Eine Pflegebox enthält alle Produkte, die zur täglichen Pflege unentbehrlich sind. Dazu zählen:
- Einweghandschuhe
- Desinfektionsmittel
- Bettschutzauflagen
- OP-Mundschutze
- Schürzen
Suchen Sie sich die passende Pflegebox aus, wir haben sechs Ausführungen im Programm. Alle Produkte sind in ausreichenden Mengen enthalten, lediglich die Zusammenstellungen unterscheiden sich. Pflegehilfsmittel übernehmen die Krankenkassen von bis zu 40 Euro pro Monat.
Um den Papierkram kümmern wir uns. Im Vorfeld ist es jedoch erforderlich, dass Sie auf unserer Webseite ein Antragsformular ausfüllen und es mit Ihrer digitalen Unterschrift abschicken. Wir klären anschließend die weiteren Schritte mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Um die höheren Zuschüsse in Anspruch zu nehmen, muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Nein, Krankenkassen bewilligen Anträge meist einmalig und unbefristet. Ist das nicht der Fall, wird nach Ablauf des Bewilligungszeitraums geprüft, ob weiterhin Pflegehilfsmittel benötigt werden.
1 . Wählen Sie
eine Box aus

2. Direkt online
ausfüllen

3. Wir sprechen mit der Krankenkasse

4. Sie erhalten Ihre Bestellung

PFLEGEBOX: UNSERE PFLEGEBOX – FÜR SIE VÖLLIG KOSTENLOS
Produktübersicht







Herausragende Qualität
Bei uns kommen ausschließlich Produkte von qualitativen Herstellern zum Einsatz.
nutzen sie noch heute ihren gesetzlichen anspruch auf kostenfreie pflegehilfsmittel
KOSTENLOSE PFLEGEHILFSMITTEL
Beim Vorhandensein eines Pflegegrades haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40,-€ monatlich. Als Ihr starker Partner übernehmen wir für Sie nicht nur die Abwicklung von Formalitäten wie Antragstellung, Lieferung, Abrechnung mit Kostenträgern, sondern beliefern Sie auch auf unsere eigenen Kosten.
RECHTLICHE GRUNDLAGE
Sie haben einen Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5? Dann übernimmt die Pflegekasse
(§40 Abs. 2 SGB XI) die Kosten von monatlich 40 EUR für Ihre Pflegehilfsmittel, die Sie in Ihrem Alltag benötigen. Nutzen Sie Ihren Anspruch und verlassen Sie sich auf unseren Service. Sie wählen Ihren Bedarf aus und wir kümmern uns um alle Formalitäten einschließlich kostenloser Lieferung zu Ihnen nach Hause.
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AKTUELLE ANGEBOTE
Hier finden Sie eine gute Übersicht über unser breitgefächertes Angebotsspektrum

Das sagen unsere Kunden
Unser Ratgeber

Ambulanter Pflegedienst
Ambulante Pflegedienste machen es möglich, dass ältere Menschen auch bei wachsendem Hilfebedarf weiter in ihrem vertrauten Zuhause leben können. Diese Dienste bieten ein breites Spektrum an Hilfeleistungen, das dem Bedarf individuell angepasst werden kann.

Lifte und Aufzüge
Eine Gehbehinderung gehört zu den typischen Beschwerden im Alter. Treppen werden damit zu einem echten Hindernis. Doch es muss deshalb nicht gleich ein Umzug sein: Ein Treppenlift lässt sich praktisch überall einbauen und hilft, sich trotzdem die Bewegungsfreiheit zu bewahren.

Pflegegrad
Die Pflegeversicherung zählt zur Gruppe der Sozialversicherungen. Sie übernimmt in Deutschland eine wichtige Funktion, denn sie deckt das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Tritt diese ein, ist sie für Geld- und Sachleistungen zuständig, um die Pflege ganz oder teilweise sicherzustellen. Die Leistungen greifen im Rahmen der häuslichen und stationären Versorgung.
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Pflegegrad
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