Ihre kostenfreien pflegehilfsmittel

IM WERT VON 40€

Jetzt schnell und unkompliziert die
VITALSET PFLEGEHILFSMITTEL beantragen.

UNSERE PFLEGEBOX
Jetzt mit FFP2 Masken
und Mund-Nasen-Schutz bestellbar.

Vitalset PFLEGEBOX

Für Sie kostenfrei und unkompliziert

Die häusliche Pflege ist vielen Angehörigen eine Herzensangelegenheit. Dazu werden Pflegehilfsmittel wie beispielsweise Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Hände- und Flächendesinfektion benötigt. Durch unsere Pflegebox kommen die wichtigen Pflegehilfsmittel auf Wunsch 1 x monatlich ins Haus. Dank der zuverlässig bestückten Pflegebox können sich Angehörige somit aufs Wesentliche konzentrieren und vergessen nichts mehr.

Laut SGB 11 (Elftes Buch Sozialgesetzbuch) stehen pflegebedürftigen Versicherten pro Monat Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 40 Euro zu. Unsere monatlich versendete Pflegebox, die wir immer nach Ihren Wünschen zusammenstellen, ist demnach völlig kostenlos.

Sie wählen bei uns aus sechs unterschiedlichen Pflegeboxen die passende aus. 

Wir liefern pünktlich, zuverlässig und sicher.

Aktuelle Information zur COVID19 Krise

Seit dem 04.05.2020 ist die neue COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft getreten.
Diese Verordnung ist derzeit bis Ende September diesen Jahres gültig. Durch die Verordnung soll die Sicherstellung der Versorgung durch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gewährleistet werden. Hintergrund sind die aufgrund der Corona-Pandemie stark gestiegenen Produkt- und Rohstoffkosten beispielsweise bei Handschuhen, Desinfektionsmittel und Mundschutz bzw. die Rohstoffknappheit, da teilweise Produkte schlichtweg nicht mehr verfügbar waren bzw. sind.


Daraus ergeht, dass eine Versorgung der Pflegebedürftigen im Rahmen der monatlichen Pauschale in Höhe von 40 Euro zuletzt kaum bzw. gar nicht mehr möglich war. Der Pauschalbetrag wurde nun vorübergehend von 40€ auf 60€ angehoben. Der GKV (Bundesverband der Krankenkassen) hat hierzu am 06.05.2020 einen Rundbrief herausgegeben, auf dessen Basis die von den Kassen vorgegebenen Preise nun ebenfalls angehoben werden können, um den gestiegenen Produkt- und Rohstoffpreisen Rechnung zu tragen und die 60€ Pauschale mit Leben füllen zu können.


Durch die genannten Gründe ist eine grundsätzliche Aufstockung Ihrer Produkte nicht vorgesehen. Wir als Ihr Leistungserbringer setzen uns selbstverständlich für Ihre Bedürfnisse im höchsten Maße ein und prüfen unentwegt was wir für Sie tun können. Daher prüfen wir auch trotz steigender Preise und anhaltender Rohstoffknappheit, inwiefern künftig sinnvolle Ausnahmen bzw. notwendige Mehrlieferungen möglich sind. Es kann leider auch in Zukunft vorkommen, dass Ihre Box nicht mit den gewohnten Produkten bezüglich des Herstellers und der gewohnten Menge gefüllt ist.


Wenn Sie dazu Fragen haben, rufen Sie uns gerne unter der 040 / 53308250 an.


Wir tun alles, um Sie in dieser Situation dennoch zu Ihrer vollen Zufriedenheit beliefern zu können und hoffen die Krise gemeinsam zu überstehen.

1 . Wählen Sie
eine Box aus

2. Antrag direkt
online ausfüllen

3. Wir sprechen mit der Krankenkasse

4. Sie erhalten Ihre Bestellung

wählen Sie Ihre Box

Mit Ihren gewünschten Pflegehilfsmitteln!

Pflegebox 1

50
100
Handschuhgröße
500

Pflegebox 2

50
100
Handschuhgröße
500

Pflegebox 3

100
Handschuhgröße
500
500

Pflegebox 4

25
500
50

Pflegebox 5

50
500
500

Pflegebox 6

12
500
500

Möchten Sie zusätzlich wiederverwendbare Bettschutzeinlagen?

Sie können diese bis zu 300 mal waschen und schonen so die Umwelt.
Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Körperhygiene (PG 51) im Wert von 26,16 € pro Stück unter Abzug eines Eigenanteils von 10 v.H. soweit keine Befreiung nach § 40 Abs. 3 Satz SGB XI vorliegt.

Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen

Diese Bettschutzeinlagen können
bis zu 250x gewaschen werden.

Ihre Vorteile

VOLLE KOSTENÜBERNAHME
DURCH IHRE PFLEGEKASSE

KEIN REZEPT
NOTWENDIG

KEINE
VETRAGSBINDUNG

HOCHWERTIGE
PRODUKTE

LIEFERUNG
VOR DIE HAUSTÜR

KOMPLETTER
SERVICE

Herausragende Qualität

Bei uns kommen ausschließlich Produkte von
Top qualitativen Herstellern zum Einsatz.

SIE HABEN FRAGEN

Hier finden Sie Ihre Antworten

In der häuslichen Pflege kommt’s auf Alltagshygiene an. Um diese sicherzustellen, benötigen Sie zuverlässige Hilfsmittel, die in einer Pflegebox enthalten sind. Sie hilft dabei, gesundheitliche Risiken durch Keime, Erreger und Co für Betreuer, Angehörige wie auch für den Pflegebedürftigen zu minimieren.

Eine Pflegebox enthält alle Produkte, die zur täglichen Pflege unentbehrlich sind. Dazu zählen:

  • Einweghandschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Bettschutzauflagen
  • OP-Mundschutze
  • Schürzen

Suchen Sie sich die passende Pflegebox aus, wir haben sechs Ausführungen im Programm. Alle Produkte sind in ausreichenden Mengen enthalten, lediglich die Zusammenstellungen unterscheiden sich. Pflegehilfsmittel übernehmen die Krankenkassen von bis zu 40 Euro pro Monat.

Ja, im Sozialgesetzbuch ist das Anrecht auf Pflegehilfsmittel für Versicherte verankert. Demnach stehen Ihnen Materialien zu, die eine selbstständige Lebensführung sicherstellen, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung von Beschwerden beitragen. Eine Pflegebox erfüllt die Anforderungen auf ganzer Linie.

Um den Papierkram kümmern wir uns. Im Vorfeld ist es jedoch erforderlich, dass Sie auf unserer Webseite ein Antragsformular ausfüllen und es mit Ihrer digitalen Unterschrift abschicken. Wir klären anschließend die weiteren Schritte mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Um die höheren Zuschüsse in Anspruch zu nehmen, muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.

Nein, Krankenkassen bewilligen Anträge meist einmalig und unbefristet. Ist das nicht der Fall, wird nach Ablauf des Bewilligungszeitraums geprüft, ob weiterhin Pflegehilfsmittel benötigt werden.

Produktübersicht

Nutzen Sie noch heute Ihren gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel

KOSTENLOSE PFLEGEHILFSMITTEL

Beim Vorhandensein eines Pflegegrades haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40,-€ monatlich. Als Ihr starker Partner übernehmen wir für Sie nicht nur die Abwicklung von Formalitäten wie Antragstellung, Lieferung, Abrechnung mit Kostenträgern, sondern beliefern Sie auch auf unsere eigenen Kosten.

RECHTLICHE GRUNDLAGE

Sie haben einen Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5? Dann übernimmt die Pflegekasse
(§40 Abs. 2 SGB XI) die Kosten von monatlich 40 EUR für Ihre Pflegehilfsmittel, die Sie in Ihrem Alltag benötigen. Nutzen Sie Ihren Anspruch und verlassen Sie sich auf unseren Service. Sie wählen Ihren Bedarf aus und wir kümmern uns um alle Formalitäten einschließlich kostenloser Lieferung zu Ihnen nach Hause.

Wir sprechen mit der Pflegekasse

Wir sind Ihr starker Partner in Sachen Pflegehilfsmittel. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihren Alltag zu erleichtern. Die Antragstellung, die kostenlose Lieferung Ihrer Bestellung und die endgültige Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse – all diese Tätigkeiten übernehmen wir für Sie. Sie müssen lediglich das Paket entgegennehmen. In unserem Webshop bieten wir Pflegebedürftigen ein Sortiment an kostenlosen Pflegehilfsmitteln. Mit unserer langjährigen Expertise in der Pflegebranche wissen wir, worauf es ankommt und welche Produkte Ihnen den Alltag erleichtern.

AKTUELLE ANGEBOTE

Hier finden Sie eine gute Übersicht über unser breitgefächertes Angebotsspektrum

Unser Ratgeber

Ambulanter Pflegedienst

Ambulante Pflegedienste machen es möglich, dass ältere Menschen auch bei wachsendem Hilfebedarf weiter in ihrem vertrauten Zuhause leben können. Diese Dienste bieten ein breites Spektrum an Hilfeleistungen, das dem Bedarf individuell angepasst werden kann.

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Lifte und Aufzüge

Eine Gehbehinderung gehört zu den typischen Beschwerden im Alter. Treppen werden damit zu einem echten Hindernis. Doch es muss deshalb nicht gleich ein Umzug sein: Ein Treppenlift lässt sich praktisch überall einbauen und hilft, sich trotzdem die Bewegungsfreiheit zu bewahren.

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Pflegegrad

Die Pflegeversicherung zählt zur Gruppe der Sozialversicherungen. Sie übernimmt in Deutschland eine wichtige Funktion, denn sie deckt das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Tritt diese ein, ist sie für Geld- und Sachleistungen zuständig, um die Pflege ganz oder teilweise sicherzustellen. Die Leistungen greifen im Rahmen der häuslichen und stationären Versorgung.

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Unser blog

Erfahren Sie mehr über uns

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