Pflegegrad 5 VORAUSSETZUNGEN, LEISTUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
Pflegegrad 5: höchste Stufe, umfangreiche Leistungen
Um Pflegegrad 5 zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit sowie eine dauerhaft intensive Betreuung und Pflege durch eine oder mehrere Personen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind in diesem Pflegegrad umfassend und reichen von finanzieller Unterstützung bis hin zur Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln und professioneller Unterstützung. So können beispielsweise Pflegekräfte zur Entlastung der pflegenden Angehörigen eingesetzt werden. Die finanzielle Unterstützung umfasst unter anderem auch die Übernahme von Kosten für ambulante oder stationäre Pflege. Die Pflegeversicherung trägt ebenfalls die Kosten für Pflegehilfsmittel wie, Notrufknöpfe, Rollstühle, Gehhilfen oder spezielle Matratzen.
SCHWERE BEEINTRÄCHTIGUNG DER SELBSTSTÄNDIGKEIT, HOHE ANFORDERUNGEN AN PFLEGE
Um die Versorgung und Betreuung sicherzustellen, stehen pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 5 umfangreiche Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung. Diese umfassen unter anderem eine 24-Stunden-Betreuung, die Kostenübernahme von Hilfsmitteln und Wohnraumanpassungen sowie die finanzielle Unterstützung von ambulanten Pflegediensten oder stationären Einrichtungen.
INTENSIVE BETREUUNG UND LEISTUNGEN FÜR SCHWERSTPFLEGEBEDÜRFTIGE MENSCHEN
Die Pflege von Menschen mit Pflegegrad 5 ist sehr anspruchsvoll und erfordert viel Fachwissen sowie Erfahrung im Umgang mit schwerstpflegebedürftigen Personen. Angehörige stoßen hier schnell an ihre Grenzen und sind auf professionelle Unterstützung angewiesen. Die Pflegeversicherung bietet daher umfassende Leistungen wie Pflegegeld, Sachleistungen und Verhinderungspflege an. Auch die Finanzierung von Pflegehilfsmitteln und Umbaumaßnahmen in der Wohnung wird in vielen Fällen übernommen.
Bewältigung der hohen Belastung bei Pflegegrad fünf
Es ist wichtig zu betonen, dass die Versorgung von Menschen mit Pflegegrad fünf eine hohe Belastung für Pflegekräfte und Angehörige darstellt. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die verschiedenen Pflegeoptionen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um eine angemessene und nachhaltige Pflege sicherzustellen.
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Antragstellung und Ermittlung des Pflegegrads
Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Versicherte oder deren Angehörige einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, sie ist für alle Leistungen zuständig. Anschließend erfolgt der Besuch eines Gutachters. Er hat die Aufgabe, körperliche und psychische Beeinträchtigungen festzustellen. Bei gesetzlich Versicherten ist der medizinische Dienst der Krankenkassen zuständig (MD) und bei privat Versicherten eine ähnliche Stelle mit dem Namen MEDICPROOF. Anhand eines Modul- und Punktesystems wird ermittelt, inwieweit die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Je gravierender die Symptome ausfallen, umso mehr Punkte kommen zusammen. Die Voraussetzung für Pflegegrad 5 besteht dann, wenn die Punktzahl zwischen 90 und 100 liegt.
Pflegetagebuch führen
Von der Pflegestufe hängt ab, welche und wie viele Leistungen dem Antragssteller zustehen. Je geringer die Stufe, umso schmaler fallen die Zuwendungen aus. Pflegebedürftige und Angehörige sollten dem Feststellungstermin gelassen entgegensehen, es kann jedoch nicht schaden, sich gut darauf vorzubereiten. Dazu eignet sich das Führen eines Pflegetagebuchs. In diesem sollten alle Aufgaben und zeitlichen Abläufe bei der häuslichen Pflege enthalten sein. Das Protokoll hat zwar keinen Einfluss auf die Bewertung, dem Gutachter fällt es jedoch leichter, sich ein genaues Bild über die Pflegesituation zu machen. Außerdem bietet es Rückhalt bei etwaigen Widersprüchen.
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Pflegegrad 5: Geld und Leistungen in der häuslichen Pflege
FLEXIBLE PFLEGELEISTUNGEN FÜR BEDARFSGERECHTE VERSORGUNG
Ergänzt ein ambulanter Pflegedienst die häusliche Versorgung, so sind Pflegesachleistungen in Höhe von 1.995 Euro pro Monat abrufbar. Die Beträge stehen nur auf dem Papier, Bargeld halten Pflegebedürftige nicht in Händen. Die Pflegekasse rechnet die LEistungen direkt mit dem jeweiligen Anbieter ab. Reichen die monatlichen Beträge nicht aus, so ist auch die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich.
Die Pflegekasse zahlt maximal 1.612 Euro für bis zu 28 Tage im Kalenderjahr.
BETREUUNGS- UND ENTLASTUNGSLEISTUNGEN FÜR HÄUSLICHE PFLEGE
Werden Menschen zu Hause gepflegt, stehen ihnen Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro im Monat zu. Die Bezeichnung führt darauf zurück, dass die Beträge nahestehende Pflegepersonen entlasten sollen. Darüber hinaus sind sie zur Förderung der Selbstständigkeit im Alltag gedacht. Mit dem Geld lassen sich beispielsweise kurzfristig einspringende Pflegekräfte oder seniorengerechte Veranstaltungen bezahlen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass sie nur zum Einsatz kommen, wenn Anbieter und deren Angebote von der Pflegekasse anerkannt sind.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR HÄUSLICHE PFLEGE
Pflegebedürftige Menschen und Angehörige sind auf zahlreiche Dinge angewiesen, ohne die die häusliche Pflege kaum möglich wäre. Dazu gehören etwa Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe, Bettauflagen und vieles andere mehr. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten mit einem Betrag in Höhe von 40 Euro im Monat.
Pflegegrad 5: viele Leistungen lassen sich zusammenführen
Pflegebedürftige können Leistungen auch miteinander kombinieren, um eine bedarfsgerechte Kostendeckung zu erzielen. Das Pflegegeld wird abhängig der gewählten Angebote anteilig gekürzt. Bei der vollstationären Unterbringung in einem Pflegeheim sieht die Sache ähnlich aus. Bewohner haben prinzipiell Anspruch auf Leistungen, die Pflegekasse rechnet sie jedoch direkt mit der Einrichtung ab.
Wie viel übrig bleibt oder ob Pflegebedürftige einen finanziellen Beitrag zum Aufenthalt leisten müssen, orientiert sich an zahlreichen Faktoren. In jedem Fall übernimmt die Pflegekasse einen großen Teil, sodass der Eigenanteil verhältnismäßig gering ausfällt.
90 - < 100 Punkte
Personen mit einer sehr starken Beeinträchtigungen
- Wohnraumanpassung 4000 €
- Anschubfinanzierung 2500 €
- Pflegehilfsmittel 40 €
- Hausnotruf 25,50 €
- Entlastungsleistungen 125 €
- Wohngruppenzuschuss 214 €
- Pflegegeld 901 €
- Pflegesachleistungen 1.995 €
- Teilstationäre Pflege 2.005 €
- Vollstationäre Pflege 2.005 €
- Verhinderungspflege durch Angehörige 1,352 €
- Verhinderungspflege 1.612 € (bis zu 6 Wochen)
- Kurzzeitpflege 1.612 € (bis zu 8 Wochen)
Häufige Fragen
WIR HABEN IHRE ANTWORTEN
Die Pflege bei einem Pflegegrad 5 ist besonders aufwendig und zeitintensiv. Die Pflegebedürftigen sind in der Regel auf eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung angewiesen und benötigen eine hohe fachliche Expertise des Pflegepersonals.
Ein Pflegegrad 5 kann bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Hierzu muss ein Antrag auf Pflegegradstellung ausgefüllt werden. Eine ärztliche Stellungnahme ist dabei erforderlich.
Die Dauer der Bearbeitung eines Antrags auf Pflegegradstellung kann unterschiedlich lang sein und hängt von der individuellen Situation ab. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen bis Monate.
Pflegegrad 1 bis 5 ____________________________________
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