Pflegegrad 1 - Geld, Leistungen & Pflegehilfsmittel

Bestellen Sie gleich Ihre kostenlose Pflegebox IM WERT VON 40€
MIT FFP2-MASKEN ERHÄLTLICH

Pflegegrad 1: Infos, Geld und Leistungen

Die Pflegegrade sind ein Instrument, um den Pflegebedarf von Menschen zu ermitteln und die Leistungen der Pflegeversicherung anzupassen. Sie reichen von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung). Die Einstufung erfolgt anhand von sechs verschiedenen Bereichen der Selbstständigkeit, wie z.B. Mobilität oder kognitive und kommunikative Fähigkeiten. Der Pflegegrad bestimmt dann, welche Leistungen der Pflegeversicherung gewährt werden, wie z.B. Pflegegeld, ambulante oder stationäre Pflege.

Pflegegrad 1 bis 5 kostenlose Pflegebox jetzt beantragen

Pflegegrad 1 liegt meist bei leichten Handicaps vor

Die Einstufung in einen Pflegegrad spielt eine entscheidende Rolle für kranke und behinderte Menschen, da sie dadurch bedarfsgerechte Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten können. Hierbei erfolgt die Ermittlung des Pflegegrads durch Gutachten, die von den medizinischen Diensten der Krankenkassen wie dem MDK oder MEDICPROOF durchgeführt werden. Dabei werden sowohl die geistige Verfassung im Rahmen von persönlichen Gesprächen erfragt als auch die körperliche Verfassung, Motorik und Orientierung mittels kleiner Tests überprüft.

Unterschiedliche Pflegegrade entsprechend dem Unterstützungsbedarf

Die Pflegegrade von 1 bis 5 geben Aufschluss darüber, in welchem Umfang pflegebedürftige Personen Unterstützung benötigen. Während bei Pflegegrad 5 der Alltag kaum noch selbstbestimmt bewältigt werden kann, sind die Beeinträchtigungen bei Pflegegrad eins vergleichsweise gering. Senioren benötigen vielleicht nur Stützstrümpfe, Rollatoren oder eine Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln was die Lebensqualität einschränkt, aber keine umfassende Pflege erforderlich macht. Leichte Handicaps rechtfertigen keinen Anspruch auf die höchste Pflegestufe, die für Menschen mit ausgeprägten Erkrankungen reserviert ist, die ans Bett gebunden sind oder in speziellen Pflegeeinrichtungen leben müssen.

Pflegehilfsmittel kostenlos als Pflegebox mit Pflegegrad eins bis fünf bestellen.
Unsere Pflegebox 5
Flächendesinfektion: 500 ML, Mundschutz: 30 Stück,
Händedesinfektion: 500 ML

PFLEGEHILFSMITTEL

IN HÖHE VON

40€

Mit Pflegegrad 1 bis 5 kostenlose Pflegebox beantragen

PFLEGEGELD UND PFLEGESACHLEISTUNGEN ERST AB PFLEGEGRAD 2

Die finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld ist eine wichtige Hilfe für pflegebedürftige Menschen. Ab Pflegegrad 2 haben sie Anspruch darauf. Das Geld soll höhere Kosten ausgleichen, die durch die Pflege entstehen, beispielsweise für spezielle Nahrungsmittel oder Hilfsmittel (Pflegebox). Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad und der Art der Pflege. Daneben gibt es Sachleistungen, bei denen professionelle Pflegekräfte beispielsweise bei der Körperpflege, beim Einkaufen oder beim Haushalt helfen. Diese Leistungen können auch mit einer privaten Pflegeperson kombiniert werden. Für pflegende Angehörige gibt es ebenfalls finanzielle Unterstützungen und Entlastungen, zum Beispiel durch Betreuungsangebote oder die Freistellung von der Arbeit.

Menschen mit Pflegegrad 1 gehen nicht leer aus

Menschen mit Pflegegrad eins haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die den Alltag erleichtern und Beschwerden lindern. Dazu stehen ihnen aktuell 40,00  pro Monat zur Verfügung, um beispielsweise Verbrauchsmaterialien und Hygieneartikel einzukaufen. Diese finanzielle Unterstützung ist Teil der Leistungen, die Personen mit Pflegegrad 1 zustehen. Auch wenn die finanziellen Mittel im Vergleich zu höheren Pflegegraden begrenzt sind, können sie dennoch einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität leisten.

Erhöhung des Zuschusses für Pflegegrad 1: Unterstützung bei Hygiene und Hilfsmittelanschaffung

Die Erhöhung des Zuschusses auf 60,00  ist eine willkommene Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad 1. Gerade in der aktuellen Situation ist eine umfassende Hygiene unerlässlich, um sich vor dem Virus zu schützen. Die zusätzlichen Mittel können dazu beitragen, dass notwendige Hygieneartikel regelmäßig besorgt werden können. Auch die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln kann damit erleichtert werden, um den Alltag etwas unbeschwerter zu gestalten. Es ist wichtig, dass Pflegebedürftige die notwendige Unterstützung und finanzielle Mittel erhalten, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.

Sie haben fragen zu den Produkten oder Services?​

Gerne helfen wir Ihnen weiter – telefonisch, per E-Mail oder via Kontaktformular.

Entlastungsleistungen: der Mehrwert bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 handelt es sich um den niedrigsten Pflegestufe in Deutschland. Trotzdem haben Personen mit Pflegegrad 1 einen geringen, aber dennoch vorhandenen Unterstützungsbedarf im Alltag aufgrund von körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Obwohl die Unterstützung auf diesem Pflegegradniveau begrenzt ist, haben Pflegebedürftige mit Pflegestufe eins dennoch Anspruch auf bestimmte Entlastungsleistungen, die ihnen den Alltag erleichtern sollen.

So lassen sich Entlastungsbeträge einsetzen

Bei Pflegestufe 1 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Entlastungsleistungen. Diese können beispielsweise dazu genutzt werden, um die Angehörigen im Rahmen von Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege zu entlasten. Auch ambulante Pflegedienste bieten Betreuungsangebote sowie Hilfe bei der Haushaltsführung an, die von den Entlastungsleistungen abgedeckt werden können. 

Leistungen für Körperpflege und Alltagsaktivitäten

Ein weiterer möglicher Einsatzbereich der Leistungen betrifft die körperbezogene Selbstversorgung. Dabei handelt es sich um Unterstützung bei der Körperpflege, dem Anziehen, Essen oder Trinken. Wichtig zu beachten ist, dass die Angebote von den zuständigen Behörden zugelassen sein müssen und Pflegebedürftige sich im Vorfeld informieren sollten, ob der Anbieter der gewünschten Leistung zugelassen ist. Trotz des geringeren Pflegegrads 1 stehen somit viele Unterstützungsleistungen zur Verfügung, um den Alltag zu erleichtern.

Pflegegrad 1: Unterstützung und Honorierung

Entlastungsleistungen unterstützen ebenso die Angehörigen, die in der Zwischenzeit Kraft tanken können.Beträge kommen ins Spiel, um das Engagement von Menschen zu honorieren, die sich gelegentlich und zum Teil ehrenamtlich um Pflegebedürftige kümmern. Dazu stehen monatlich bis zu 125,00  bereit (1.500  im Jahr).

Antragstellung und Nutzung der Leistungen

Es muss kein allgemeiner Antrag bei der Pflegekasse oder der privaten Versicherung gestellt werden. Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf Entlastungsleistungen. Voraussetzung ist, dass ein Pflegestufe vorliegt. Um eine Kostenerstattung zu erhalten, sind lediglich die Belege und ein ausgefülltes Formular einzureichen. Wurde der Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht angetastet oder vollständig aufgebraucht, wird das Guthaben in den darauffolgenden Monat übertragen. Leistungen die bis Jahresende nicht abgerufen wurden, lassen sich noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres ausgeben, danach verfällt der Anspruch.

Wenn Pflegegrad 1 nicht reicht

Pflegebedürftige und Angehörige stellen mitunter fest, dass der Pflegegrad 1 ein Schritt in die richtige Richtung ist, die Unterstützung aber nicht ausreicht, um den Alltag zu bewältigen. Das trifft oftmals im Bereich der Grundpflege zu. In den höheren Stufen fallen die Zuwendungen wesentlich umfangreicher aus. Ein Antrag auf Pflegestufenerhöhung wird wie der erstmalige Feststellungsantrag bei der Pflegeversicherung eingereicht. Die entsprechenden Formulare gibt es bei der zuständigen Krankenkasse, oft lassen sie sich auch auf der jeweiligen Webseite herunterladen. Diese fallen lange nicht so komplex und kompliziert aus wie der Erstantrag.

Überprüfung der Pflegebedürftigkeit durch den MDK

Nachdem die Pflegeversicherung alle erforderlichen Angaben erhalten hat, wird wieder der MDK eingeschaltet. Wie beim ersten Besuch erfolgt eine Prüfung der Pflegebedürftigkeit durch einen Gutachter. Die Einschätzung wird auf postalischem Weg mitgeteilt. Unter Umständen erhöht sich der Pflegegrad, haben sich nach Meinung der Experten die Beschwerden nicht verschlimmert, bleibt er bestehen. Vorsicht: Durch die Überprüfung ist auch eine Abstufung möglich, sodass Menschen mit Pflegegrad 1 keine Leistungen mehr zustehen. Die Ablehnungsquote bei Höherstufungs- und Wiederholungsgutachten liegt bei rund 60 %.

Pflegegrad
1
MDK Gutachten:

12,5 - < 27 Punkte

Wer?

Personen mit leichten Beeinträchtigungen

Kostenlose Pflegebox. Curabox, Vitalbox, Pflegemittelbox bestellen.
Einmalige Leistungen
Monatliche Leistungen
Jährliche Leistungen

Häufige Fragen

WIR HABEN IHRE ANTWORTEN

Obwohl der Pflegegrad 1 die niedrigste Pflegestufe in Deutschland ist, erhalten pflegebedürftige Personen mit geringem Unterstützungsbedarf dennoch verschiedene Leistungen, um ihre Selbstständigkeit im Alltag zu fördern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Leistungen von zugelassenen Dienstleistern erbracht werden müssen. Daher sollten Pflegebedürftige im Voraus prüfen, ob der gewünschte Dienstleister die erforderlichen Zulassungen besitzt. Durch diese unterstützenden Maßnahmen wird ihre Selbstversorgung erleichtert und der Alltag besser bewältigt.
Um den Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen Betroffene in mindestens zwei von sechs Pflegebereichen Einschränkungen aufweisen. Diese Pflegebereiche umfassen die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Durch diese Kriterien wird deutlich, dass ein gewisser Hilfebedarf in mehreren Lebensbereichen vorhanden ist.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben nicht nur Anspruch auf Beratungsleistungen, sondern auch auf vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag. Dazu gehören Leistungen durch ambulante Pflegedienste, Pflegekurse sowie die Bereitstellung von Hilfsmitteln. Darüber hinaus haben sie auch einen Anspruch auf Entlastungsleistungen. Diese umfassende Unterstützung bietet den Pflegebedürftigen die Möglichkeit, ihren Alltag besser zu bewältigen und ihre Selbstständigkeit weitestgehend zu erhalten.
Ja, Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten monatliche finanzielle Leistungen durch die Pflegeversicherung, die sie zum Beispiel für die Finanzierung von ambulanten Pflegeleistungen oder Hilfsmitteln verwenden können.
Um den Antrag auf Pflegegrad 1 zu stellen, können sich Betroffene entweder an ihre Pflegeversicherung oder an einen Pflegestützpunkt wenden. Dabei ist es wichtig, detaillierte Informationen über die Beeinträchtigungen in den verschiedenen Pflegebereichen sowie den konkreten Hilfebedarf im Alltag anzugeben. In den meisten Fällen wird daraufhin eine Begutachtung durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung durchgeführt. Diese Begutachtung ermöglicht eine umfassende Einschätzung der individuellen Pflegesituation und dient als Grundlage für die Entscheidung über den zugeteilten Pflegegrad.
Die monatlichen Leistungen bei Pflegegrad 1 betragen aktuell (Stand: April 2023) 125 Euro.

Ja, wenn der Hilfebedarf höher ist als bei Pflegegrad 1 vorgesehen, kann ein höherer Pflegegrad beantragt werden, der dann auch höhere finanzielle Leistungen ermöglicht.

Entlastungsleistungen dienen der Entlastung pflegender Angehöriger und ermöglichen ihnen Auszeiten. Bei Pflegegrad 1 steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung. Dieser kann für haushaltsnahe Dienstleistungen oder die Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung genutzt werden.
Ja, auch bei Pflegegrad 1 steht Ihnen eine Verhinderungspflege zu, wenn Ihre Pflegeperson vorübergehend ausfällt und Sie Ersatz benötigen. Hierbei können bis zu 1.612 Euro pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Ja, bei Pflegegrad 1 müssen Sie sich an den Kosten für die Pflegeleistungen beteiligen. Die Höhe der Eigenanteile hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art und dem Umfang der Pflegeleistungen sowie dem Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen.
Pflegegrad 1 bis 5 ____________________________________
Aktuelle Angebote ____________________________________

Schauen Sie sich unser Infomaterial an ⇓

Hausnotruf | 2023
Hausnotrufsysteme-Notrufknöpfe-Angebot vergleichen & sparen!