Pflegegrad 1 – Zuschüsse & Leistungen
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Die Pflegegrade sind ein Instrument, um den Pflegebedarf von Menschen zu ermitteln und die Leistungen der Pflegeversicherung anzupassen. Sie reichen von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung). Die Einstufung erfolgt anhand von sechs verschiedenen Bereichen der Selbstständigkeit, wie z.B. Mobilität oder kognitive und kommunikative Fähigkeiten. Der Pflegegrad bestimmt dann, welche Leistungen der Pflegeversicherung gewährt werden, wie z.B. Pflegegeld, ambulante oder stationäre Pflege.
Pflegebox kostenlos bestellenDie finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld ist eine wichtige Hilfe für pflegebedürftige Menschen. Ab Pflegegrad 2 haben sie Anspruch darauf. Das Geld soll höhere Kosten ausgleichen, die durch die Pflege entstehen, beispielsweise für spezielle Nahrungsmittel oder Hilfsmittel (Pflegebox). Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad und der Art der Pflege. Daneben gibt es Sachleistungen, bei denen professionelle Pflegekräfte beispielsweise bei der Körperpflege, beim Einkaufen oder beim Haushalt helfen. Diese Leistungen können auch mit einer privaten Pflegeperson kombiniert werden. Für pflegende Angehörige gibt es ebenfalls finanzielle Unterstützungen und Entlastungen, zum Beispiel durch Betreuungsangebote oder die Freistellung von der Arbeit.
Bei Pflegegrad 1 handelt es sich um den niedrigsten Pflegestufe in Deutschland. Trotzdem haben Personen mit Pflegegrad 1 einen geringen, aber dennoch vorhandenen Unterstützungsbedarf im Alltag aufgrund von körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Obwohl die Unterstützung auf diesem Pflegegradniveau begrenzt ist, haben Pflegebedürftige mit Pflegestufe eins dennoch Anspruch auf bestimmte Entlastungsleistungen, die ihnen den Alltag erleichtern sollen.
Entlastungsleistungen unterstützen ebenso die Angehörigen, die in der Zwischenzeit Kraft tanken können. Beträge kommen ins Spiel, um das Engagement von Menschen zu honorieren, die sich gelegentlich und zum Teil ehrenamtlich um Pflegebedürftige kümmern. Dazu stehen monatlich bis zu 131,00 € bereit (1.572 € im Jahr).
Es muss kein allgemeiner Antrag bei der Pflegekasse oder der privaten Versicherung gestellt werden. Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf Entlastungsleistungen. Voraussetzung ist, dass ein Pflegestufe vorliegt. Um eine Kostenerstattung zu erhalten, sind lediglich die Belege und ein ausgefülltes Formular einzureichen. Wurde der Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht angetastet oder vollständig aufgebraucht, wird das Guthaben in den darauffolgenden Monat übertragen. Leistungen die bis Jahresende nicht abgerufen wurden, lassen sich noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres ausgeben, danach verfällt der Anspruch.
Obwohl der Pflegegrad 1 die niedrigste Pflegestufe in Deutschland ist, erhalten pflegebedürftige Personen mit geringem Unterstützungsbedarf dennoch verschiedene Leistungen, um ihre Selbstständigkeit im Alltag zu fördern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Leistungen von zugelassenen Dienstleistern erbracht werden müssen. Daher sollten Pflegebedürftige im Voraus prüfen, ob der gewünschte Dienstleister die erforderlichen Zulassungen besitzt. Durch diese unterstützenden Maßnahmen wird ihre Selbstversorgung erleichtert und der Alltag besser bewältigt.
Um den Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen Betroffene in mindestens zwei von sechs Pflegebereichen Einschränkungen aufweisen. Diese Pflegebereiche umfassen die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Durch diese Kriterien wird deutlich, dass ein gewisser Hilfebedarf in mehreren Lebensbereichen vorhanden ist.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben nicht nur Anspruch auf Beratungsleistungen, sondern auch auf vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag. Dazu gehören Leistungen durch ambulante Pflegedienste, Pflegekurse sowie die Bereitstellung von Hilfsmitteln. Darüber hinaus haben sie auch einen Anspruch auf Entlastungsleistungen. Diese umfassende Unterstützung bietet den Pflegebedürftigen die Möglichkeit, ihren Alltag besser zu bewältigen und ihre Selbstständigkeit weitestgehend zu erhalten.
Ja, Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten monatliche finanzielle Leistungen durch die Pflegeversicherung, die sie zum Beispiel für die Finanzierung von ambulanten Pflegeleistungen oder Hilfsmitteln verwenden können.
Um den Antrag auf Pflegegrad 1 zu stellen, können sich Betroffene entweder an ihre Pflegeversicherung oder an einen Pflegestützpunkt wenden. Dabei ist es wichtig, detaillierte Informationen über die Beeinträchtigungen in den verschiedenen Pflegebereichen sowie den konkreten Hilfebedarf im Alltag anzugeben. In den meisten Fällen wird daraufhin eine Begutachtung durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung durchgeführt. Diese Begutachtung ermöglicht eine umfassende Einschätzung der individuellen Pflegesituation und dient als Grundlage für die Entscheidung über den zugeteilten Pflegegrad.
Die monatlichen Leistungen bei Pflegegrad 1 betragen aktuell (Stand: 2025) 131 Euro.
Ja, wenn der Hilfebedarf höher ist als bei Pflegegrad 1 vorgesehen, kann ein höherer Pflegegrad beantragt werden, der dann auch höhere finanzielle Leistungen ermöglicht.
Entlastungsleistungen dienen der Entlastung pflegender Angehöriger und ermöglichen ihnen Auszeiten. Bei Pflegegrad 1 steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung. Dieser kann für haushaltsnahe Dienstleistungen oder die Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung genutzt werden.
Nein, Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 gibt es 2025 keinen Anspruch auf Verhinderungspflege.
Ja, bei Pflegegrad 1 müssen Sie sich an den Kosten für die Pflegeleistungen beteiligen. Die Höhe der Eigenanteile hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art und dem Umfang der Pflegeleistungen sowie dem Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen.