Pflegegrad 2 – Zuschüsse & Leistungen
Leistungen & Pflegehilfsmittel
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Beim Pflegegrad 2 erhalten Sie Pflegeleistungen von der Pflegekasse, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Diese Feststellung ist die Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad 1 bis 5. Je höher der Pflegegrad, umso mehr Geld und Leistungen können abgerufen werden.
Pflegebox kostenlos bestellenWer Pflegegrad 2 hat, der muss aufgrund von gesundheitlichen Problemen mit Beeinträchtigungen im Alltag leben. Das spiegelt sich in der eingeschränkten Selbstständigkeit wider, die im Gegensatz zu gesunden Menschen das Nachsehen hat. Der erste Schritt besteht darin, einen Antrag zu stellen. Das geschieht wahlweise bei der Pflegeversicherung oder bei der Krankenkasse. Beide Stellen stehen in enger Verbindung, Vordrucke, die sich postalisch oder über das Internet einreichen lassen, gelangen automatisch zum passenden Ansprechpartner. Oft reicht sogar eine formlose Mitteilung über das Telefon aus. Auch Angehörige dürfen im Namen von pflegebedürftigen Personen Anträge stellen und einreichen.
Der Pflegegrad 2 hat einen ganz besonderen Stellenwert. Ab dieser Stufe lässt sich nämlich das volle Programm an Leistungen abrufen – beim Pflegegrad 1 ist das nicht der Fall. Empfänger erhalten Pflegegeld sowie technische und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. Zudem lassen sich Kurzzeit-, Verhinderungspflege und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Weiterhin haben pflegebedürftige Menschen Anrecht auf Pflegehilfsmittel, zu denen Produkte gehören, die bei der häuslichen Pflege unentbehrlich sind. Um Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzauflagen und Co einzukaufen, stehen allen Pflegebedürftigen, unabhängig des Pflegegrad 1 bis 5, 42 Euro im Monat zur Verfügung. Die benötigten Artikel müssen jedoch im Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegeversicherung gelistet sein.
Hinzu kommen Leistungen für Wohnraumanpassungen. Oft ist es erforderlich, ein barrierefreies Bad einzubauen, dass mit Rollstuhl oder Rollator leicht zugänglich ist. Die Pflegeversicherung bezuschusst notwendige Umbaumaßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Jahr. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, erhöhen sich die Leistungen auf maximal 16.640 Euro. Auch die Kostenbeteiligung bei einem Umzug in eine Pflege-Wohngemeinschaft ist möglich. Dann winken bis zu 2.613 Euro
Pflegegrad 2 ist eine Einstufung in die Pflegeversicherung in Deutschland, die Personen zusteht, die erheblich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und auf regelmäßige Unterstützung im Alltag angewiesen sind.
Um einen Pflegegrad 2 zu erhalten, muss eine Person mindestens eine eingeschränkte Alltagskompetenz nachweisen und Hilfe bei mindestens zwei Grundbedürfnissen benötigen
Versicherte mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen, wie z.B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und weitere Unterstützungsmöglichkeiten.
Ja, Pflegebedürftige haben grundsätzlich die Wahl zwischen professioneller Pflege durch Pflegedienste oder der häuslichen Pflege durch Angehörige oder Freunde. Bei der häuslichen Pflege durch Angehörige steht Pflegegeld zur Verfügung.
Ja, Versicherte mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf ambulante Pflegeleistungen. Das bedeutet, dass Pflegekräfte zu Hause unterstützen können, z.B. bei der Körperpflege, der Mobilität oder bei der medizinischen Versorgung.
Die Kosten für Pflegehilfsmittel und Anpassungen in der Wohnung können bei Vorliegen eines Pflegegrades über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Pflegeberatung ist ein wichtiger Bestandteil bei Pflegegrad 2. Hierbei werden Betroffene und ihre Angehörigen über alle zur Verfügung stehenden Leistungen und Hilfsmittel informiert und beraten.
Der Pflegegrad wird regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die Leistungen und Hilfsmittel noch angemessen sind. In der Regel erfolgt die Überprüfung alle 12 Monate.
Ja, der Pflegegrad kann jederzeit neu beantragt werden, wenn sich die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen geändert haben.
Ja, bei Pflegegrad 2 können auch Notrufknöpfe (Hausnotrufsystem) als Pflegehilfsmittel beantragt werden. Diese dienen zur schnellen Alarmierung im Notfall und erhöhen somit die Sicherheit des Pflegebedürftigen im eigenen Zuhause.