PFLEGEGRAD 4 LEISTUNGEN, VORAUSSETZUNGEN, GELD

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UMFANGREICHE UNTERSTÜTZUNG BEI PFLEGEGRAD 4

Pflegegrad 4 ist eine der höchsten Stufen der Pflegebedürftigkeit und wird Betroffenen zugesprochen, die unter schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit leiden. Diese Personen benötigen eine umfangreiche und intensive Pflege und sind in vielen Bereichen des täglichen Lebens auf Unterstützung angewiesen. Der Pflegegrad 4 wird durch eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt. Wenn der Pflegegrad 4 festgestellt wird, stehen dem Betroffenen und seinen Angehörigen eine Vielzahl von Leistungen zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise finanzielle Unterstützung für ambulante Pflegeleistungen wie PflegedienstleistungenPflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel wie Notrufknöpfe und Hausnotrufsysteme.

 
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Pflegegrad 4: Auf den Feststellungstermin kommt es an

Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungsansprüche Versicherte haben. Je höher dieser ausfällt, umso größer sind die Einschränkungen im Alltag – dafür steigen die finanziellen Vorteile. Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Versicherte einen Antrag bei der Kranken- oder Pflegekasse einreichen. Beide Stellen stehen im engen Kontakt, sodass es keine Rolle spielt, welchen Weg Angehörige und Pflegebedürftige wählen. Einen speziellen Antrag auf Pflegestufe 4 gibt es nicht, diese wird im Rahmen einer Feststellung ermittelt.

Wurde der Antrag eingereicht, erfolgt der Besuch eines Gutachters. Bei gesetzlich Versicherten wird dieser vom medizinischen Dienst der Krankenkassen geschickt, bei privat Versicherten ist eine vergleichbare Instanz mit dem Namen MEDICPROOF zuständig. Der Sachverständige macht sich im Rahmen von kleinen Tests und gezielten Fragen ein genaues Bild, wie es um die Selbstständigkeit im Alltag bestellt ist. Die Einstufung erfolgt anhand eines Modul- und Punktesystems. Je unselbstständiger ein Antragsteller ist, desto mehr Punkte kommen zusammen. Liegt das Ergebnis zwischen 70 und 90, so ist die Voraussetzung für den Pflegegrad 4 gegeben.

Pflegegrad 4: Dokumentation und Gutachten für die Anspruchsberechtigung

Von der Pflegestufe hängt ab, welche und wie viele Leistungen dem Antragssteller zustehen. Der Feststellungstermin ist daher notwendig, denn nur so lassen sich die Pflegebedürftigkeit und die damit verbundenen Ansprüche bestimmen. Vom Gutachten ist abhängig, wie viel Geld Pflegebedürftigen letztendlich zur Verfügung steht. Es empfiehlt sich, den Pflegebedarf im Vorfeld zu dokumentieren. Dazu reicht ein einfaches Protokoll aus. Dieses sollte festhalten, welche Aufgaben täglich verrichtet wurden und wie viel Zeit sie in Anspruch nahmen. Das Pflegetagebuch erleichtert es dem Gutachter, sich ein Bild über die Situation zu machen. Sollte es beim zugesprochenen Pflegegrad zu Unstimmigkeiten kommen, so helfen die Angaben, um Widerspruch einzulegen.
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Pflegegrad 4: Geld und Leistungen

Bei Menschen mit Pflegegrad 4 ist die Selbstständigkeit sehr stark beeinträchtigt, sie sind auf Unterstützung im Alltag angewiesen. Das ist mit Mehrkosten verbunden, die die Leistungen der Pflegeversicherung weitgehend abdecken.

Die tragende Säule stellt das weithin bekannte Pflegegeld dar. Es beläuft sich bei Personen mit Pflegegrad 4 auf 728 Euro im Monat. Pflegebedürftige haben im Rahmen der häuslichen Pflege absolute Entscheidungsfreiheit, wofür und für wen sie die Leistungen ausgeben. Sie können über das Geld frei verfügen. In der Regel ist es jedoch so, dass die Beträge an Angehörige und ehrenamtlich tätige Pflegepersonen als Anerkennung weitergegeben werden. Hohes Engagement verdient auch eine finanzielle Würdigung. Die Zuschüsse sind ebenfalls dafür gedacht, Mehrkosten im Haushalt auszugleichen.

HILFSMITTEL UND FINANZIERUNG FÜR DIE HÄUSLICHE PFLEGE

Weiterhin sind Pflegebedürftige und Angehörige auf eine ganze Reihe von Dingen angewiesen, ohne die die häusliche Pflege unmöglich wäre. Dazu zählen neben Desinfektionsmitteln, Einweghandschuhen und OP-Mundschützen auch spezielle Pflegemittel wie beispielsweise Rollstühle, Gehhilfen, Badewannenlifter oder Pflegebetten. Auch Notrufknöpfe, die im Falle eines Sturzes oder anderen Notfalls betätigt werden können, gehören zu den wichtigen Hilfsmitteln. Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten für diese Pflegeboxen und Notrufknöpfe, um eine bestmögliche Pflege zu Hause zu ermöglichen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es in einigen Fällen notwendig sein kann, einen Teil der Kosten selbst zu tragen. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten und Voraussetzungen zu informieren.

Auch für die Finanzierung von Umbaumaßnahmen ist gesorgt. Mitunter ist es für die häusliche Pflege erforderlich, dass ein barrierefreies Bad vorhanden ist. Ganz ohne Stolperfallen und Hindernisse fällt die Körperhygiene wesentlich leichter. Darüber hinaus lassen sich Pflegebedürftige viel einfacher baden, waschen und ankleiden. Die Pflegekasse unterstützt den Einbau mit bis zu 4.000 Euro. Wohnen mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, können sich die Leistungen auf 12.000 Euro pro Jahr erhöhen.

TAGES- UND NACHTPFLEGE SOWIE KURZZEITPFLEGE

Nicht immer ist die kontinuierliche Pflege am Stück möglich. Das ist etwa der Fall, wenn Angehörige aus unterschiedlichen Gründen ausfallen. Dann greift mitunter die Tages- und Nachtpflege. Pflegebedürftige kommen kurzfristig in Einrichtungen unter, die Leistungen stellen die nahtlose Versorgung sicher. Für solche Situationen stehen von der Pflegekasse bis zu 1.612 Euro im Monat bereit. Darüber hinaus haben Pflegebedürftige auf Kurzzeitpflege in gleicher Höhe Anspruch. Bei dieser Variante steht die vorübergehende Versorgung in einer Pflegeeinrichtung im Fokus. Der Aufenthalt ist oft sinnvoll, um die professionelle Pflege unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt sicherzustellen. Die Pflegeversicherung zahlt bis zu 28 Tage im Kalenderjahr.

Hinzu kommen Pflegesachleistungen. Diese beinhalten nicht die Anschaffung eines Großbildfernsehers, obwohl der Gedanke naheliegt. Die Beträge von bis zu 1.612 Euro im Monat dienen dazu, um etwa einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Pflegebedürftige erhalten kein Bargeld, die Kosten werden von der Pflegeversicherung direkt mit dem jeweiligen Anbieter abgerechnet. Reichen die Pflegesachleistungen nicht aus, so lässt sich auch das Pflegegeld zur Begleichung einsetzen.

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Viele Kombinations-möglichkeiten machen den maßgeschneiderten Pflegebedarf möglich

Zahlreiche Leistungen lassen sich auch kombinieren, sodass bedarfsgerechte Pflegemodelle entstehen. Der Kostenabdeckung durch die Pflegeversicherung steht in vielen Situationen nichts im Weg. Abhängig von den gewählten Angeboten wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Selbst die teil- oder vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim stellt in finanzieller Hinsicht kein großes Problem dar. Bewohner haben im Prinzip Anspruch auf fast alle Leistungen, die Pflegekasse rechnet sie jedoch direkt mit der Einrichtung ab.

Pflegegrad
4

MDK Gutachten:

12,5 - < 27 Punkte

Wer?

Personen mit leichten Beeinträchtigungen

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Einmalige Leistungen
Monatliche Leistungen
Jährliche Leistungen

Häufige Fragen

WIR HABEN IHRE ANTWORTEN

Pflegegrad 4 ist ein Begriff aus der Pflegeversicherung und beschreibt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten einer Person. Ab diesem Pflegegrad besteht ein Anspruch auf umfassende Leistungen der Pflegeversicherung.
Der Pflegegrad 4 wird durch einen Gutachter der Pflegeversicherung festgestellt. Hierbei wird der individuelle Pflegebedarf anhand eines standardisierten Verfahrens ermittelt und bewertet.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Tagespflege. Auch Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen werden von der Pflegeversicherung unterstützt.

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 beträgt monatlich 728 Euro.

Ja, mit Pflegegrad 4 ist eine häusliche Pflege möglich. Hierfür können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden.

Die Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4 betragen bis zu 2.160 Euro im Monat.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1.612 Euro pro Jahr.

Die Tagespflege kann von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 genutzt werden, um tagsüber von professionellen Pflegekräften betreut zu werden und den Angehörigen eine Entlastung zu bieten.

Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung übernommen.

Der Pflegegrad 4 gilt in der Regel bis zur nächsten Überprüfung durch den Gutachter der Pflegeversicherung. Diese Überprüfung findet alle ein bis zwei Jahre statt.

Pflegegrad 1 bis 5 ____________________________________
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