PFLEGEGRAD 2 - GELD, LEISTUNGEN & PFLEGEHILFSMITTEL
PFLEGEGRAD 2: VORAUSSETZUNG, GELD & LEISTUNGEN
Beim Pflegegrad 2 erhalten Sie Pflegeleistungen von der Pflegekasse, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Diese Feststellung ist die Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad 1 bis 5. Je höher der Pflegegrad, umso mehr Geld und Leistungen können abgerufen werden.
Pflegegrad 2: Lebensqualität und Selbstständigkeit"
Zu den Leistungen, die mit Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden können, gehören auch Pflegehilfsmittel wie Rollatoren, Pflegebetten oder Notrufknöpfe. Diese Hilfsmittel sollen die Pflegebedürftigen unterstützen und ihre Selbstständigkeit im Alltag fördern. Auch die ambulante Pflege kann mit Pflegegrad 2 finanziert werden. Dabei können professionelle Pflegekräfte gestützt werden, um die häusliche Pflege zu ermöglichen.
Pflegegrad 2: Unterstützung im Alltag und ambulante Pflege
Die Kosten für diese Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen, wobei ein Eigenanteil der Pflegebedürftigen anfällt. Gesetzlich Versicherte zahlen einen prozentualen Beitrag ihres Einkommens, während Privatversicherte in der Regel eine separate Pflegeversicherung abschließen müssen. Insgesamt können Pflegebedürftige jedoch mit Pflegegrad 2 eine Vielzahl von Leistungen und Hilfsmitteln in Anspruch nehmen, um ihre Lebensqualität zu verbessern und ihre Selbstständigkeit zu erhalten.
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Der Antrag ist schnell eingereicht
Wer Pflegegrad 2 hat, der muss aufgrund von gesundheitlichen Problemen mit Beeinträchtigungen im Alltag leben. Das spiegelt sich in der eingeschränkten Selbstständigkeit wider, die im Gegensatz zu gesunden Menschen das Nachsehen hat. Der erste Schritt besteht darin, einen Antrag zu stellen. Das geschieht wahlweise bei der Pflegeversicherung oder bei der Krankenkasse. Beide Stellen stehen in enger Verbindung, Vordrucke, die sich postalisch oder über das Internet einreichen lassen, gelangen automatisch zum passenden Ansprechpartner. Oft reicht sogar eine formlose Mitteilung über das Telefon aus. Auch Angehörige dürfen im Namen von pflegebedürftigen Personen Anträge stellen und einreichen.
Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Im Anschluss wird die Pflegebedürftigkeit von einem Gutachter festgestellt. Bei gesetzlich Versicherten ist der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zuständig, bei privat Versicherten eine vergleichbare Instanz mit dem Namen MEDICPROOF. Die Begutachtung erfolgt in der Regel zu Hause im gewohnten Umfeld. Auch Bewertungen im Eilverfahren sind in Ausnahmefällen möglich. Dabei wird nach Aktenlage über einen vorläufigen Pflegegrad entschieden. Möglich ist das etwa, wenn sich der Antragsteller zum anvisierten Termin im Krankenhaus befindet. Nach der Entlassung steht jedoch eine persönliche Beurteilung der Pflegebedürftigkeit an.
Begutachtung und Einstufung für Pflegegrad 2: Punktesystem und Kriterien
Ein Gutachter, wobei es sich um einen weiblichen oder männlichen Sachverständigen handelt, ermittelt anhand von Modulen und einem Punktesystem, wie es um die geistige Verfassung und um die Alltagseinschränkungen steht. Eine medizinische Untersuchung wie beim Arzt haben Antragssteller nicht zu erwarten. Die Bewertung umfasst lediglich eine ganze Reihe von Fragen und kleineren Tests. Diese geben Aufschluss darüber, ob Defizite in Sachen Koordination, Motorik und körperlicher Leistungsfähigkeit bestehen. Mithilfe der Kriterien wird eingeschätzt, inwieweit die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Liegt nach Abschluss die Punktzahl zwischen 27 und 47,5, so ist die Voraussetzung für den Pflegegrad 2 gegeben.
Einstufung im Rahmen der Beurteilung ohne spezifische Anträge
Anträge speziell für den Pflegegrad 2 gibt es nicht. Das liegt auf der Hand, denn der Pflegegrad steht vor der Einreichung noch nicht fest. Die Einstufung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beurteilung. Das Ergebnis entscheidet, ob vielleicht auch ein höherer, geringerer oder gar kein Pflegegrad vorliegt.
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PFLEGEGRAD 2: MEHR LEISTUNGEN ALS IN DER DARUNTERLIEGENDEN STUFE
Der Pflegegrad 2 hat einen ganz besonderen Stellenwert. Ab dieser Stufe lässt sich nämlich das volle Programm an Leistungen abrufen – beim Pflegegrad 1 ist das nicht der Fall. Empfänger erhalten Pflegegeld sowie technische und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. Zudem lassen sich Kurzzeit-, Verhinderungspflege und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Finanzierung von Betreuung und Hilfsmitteln in der Pflege
Entlastungsleistungen in der Pflege:
Pflegehilfsmittel mit Pflegegrad 1 bis 5
Finanzielle Unterstützung für Wohnraumanpassungen und Umzüge in Pflege-WGs
Hinzu kommen Leistungen für Wohnraumanpassungen. Oft ist es erforderlich, ein barrierefreies Bad einzubauen, dass mit Rollstuhl oder Rollator leicht zugänglich ist. Die Pflegeversicherung bezuschusst notwendige Umbaumaßnahmen mit bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, erhöhen sich die Leistungen auf maximal 12.000 Euro. Auch die Kostenbeteiligung bei einem Umzug in eine Pflege-Wohngemeinschaft ist möglich. Dann winken bis zu 2.500 Euro
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Last but not least lassen sich ab Pflegestufe 2 auch Leistungen für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege abrufen. Sie springen ein, wenn Angehörige aus unterschiedlichen Gründen ausfallen und sich niemand um Pflegebedürftige kümmern kann. Zwischen den beiden Varianten gibt es Unterschiede, doch im Wesentlichen läuft es darauf hinaus, dass andere die häusliche oder stationäre Pflege übernehmen. Die dadurch entstehenden Ausgaben lassen sich durch die Leistungen begleichen. Pflegegeld wird in dieser Zeit bis zu vier Wochen in halber Höhe gezahlt.
Unterschiede zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Grob betrachtet kommt die Verhinderungspflege dann zum Einsatz, wenn Angehörige im Rahmen der häuslichen Pflege ausfallen und der Pflegebedürftige im gewohnten Umfeld betreut wird. Die Kurzzeitpflege greift, wenn eine stationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung erforderlich ist. Die Betreuung kann über Wochen, Tage oder auch stundenweise erfolgen, jedoch nur bis zu einer Gesamtdauer von sechs Wochen pro Kalenderjahr. Bei externen Anbietern lässt sich die Verhinderungspflege bis zum Höchstbetrag von 1.612 Euro ausschöpfen.
27 - < 47,5 Punkte
Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen
- Wohnraumanpassung 4000 €
- Anschubfinanzierung 2500 €
- Pflegehilfsmittel 40 €
- Hausnotruf 25,50 €
- Entlastungsleistungen 125 €
- Wohngruppenzuschuss 214 €
- Pflegegeld 316 €
- Pflegesachleistungen 689 €
- Teilstationäre Pflege 689 €
- Vollstationäre Pflege 770 €
- Verhinderungspflege durch Angehörige 417 €
- Verhinderungspflege 1.612 € (bis zu 6 Wochen)
- Kurzzeitpflege 1.612 € (bis zu 8 Wochen)
Häufige Fragen
WIR HABEN IHRE ANTWORTEN
Die monatlichen Leistungen bei Pflegegrad 1 betragen aktuell (Stand: April 2023) 125 Euro.
Ja, bei Pflegegrad 2 können auch Notrufknöpfe (Hausnotrufsystem) als Pflegehilfsmittel beantragt werden. Diese dienen zur schnellen Alarmierung im Notfall und erhöhen somit die Sicherheit des Pflegebedürftigen im eigenen Zuhause.
Pflegegrad 1 bis 5 ____________________________________
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