Pflegeversicherung: finanzielle Unterstützung und Betreuung für Pflegebedürftige
Pflegeversicherung: ein starker Partner bei der häuslichen und stationären Pflege
Pflegeversicherung zählt zur Gruppe der Sozialversicherungen. Sie übernimmt in Deutschland eine wichtige Funktion, denn sie deckt das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Tritt diese ein, ist sie für Geld- und Sachleistungen zuständig, um die Pflege ganz oder teilweise sicherzustellen. Die Leistungen greifen im Rahmen der häuslichen und stationären Versorgung.
Die Pflegeversicherung: Definition und Aufbau
Eine gesetzlich verankerte Pflichtversicherung stellt die Pflegeversicherung dar, die neben der Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung einen festen Platz einnimmt. Sie sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab und bietet finanzielle Unterstützung und Betreuung. Jeder gesetzliche oder private Krankenversicherte leistet seinen Beitrag zur Pflegeversicherung. Tritt der Versicherungsfall in Form der Pflegebedürftigkeit ein, lassen sich mitunter eine ganze Reihe von Ansprüchen auf Betreuung und finanzielle Unterstützung geltend machen.
Pflegeversicherung: Leistungsempfänger brauchen einen Pflegegrad
Jede Krankenkasse bietet eine Pflegeversicherung an, daher spielt es oft keine Rolle, an welche Instanz sich Antragssteller und Leistungsempfänger wenden. Ein Beispiel, wie eng Pflege- und Krankenversicherungen miteinander verflochten sind, stellt die Erteilung von Pflegegraden dar. Diese werden von den Krankenkassen ermittelt. Zu diesem Zweck machen sich Gutachter vor Ort und im gewohnten Umfeld ein Bild darüber, wie ausgeprägt die Einschränkungen sind und wie sie sich im Alltag zeigen.
Einige Leistungen der Pflegeversicherung
In erster Linie haben Sie nur versicherten Anspruch auf Geld- und Sachleistungen, wenn ein Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt. Über den Daumen gepeilt lässt sich sagen: Je höher die Einstufung ausfällt, umso mehr Leistungen steht einem Pflegebedürftigen zu. Das lässt sich leicht am weithin bekannten Pflegegeld ausmachen. Während Menschen mit Pflegegrad 1 leer ausgehen, erhalten bei der häuslichen Versorgung alle Personen mit Pflegegrad 5 monatlich 901 Euro zur freien Verfügung. Anders sieht die Sache bei der stationären Pflege aus. Leistungen reduzieren sich zwar nicht , werden aber mit der jeweiligen Pflegeeinrichtung abgerechnet.Pflegebedürftigen steht lediglich ein kleiner Rest zu. Nur zur Erinnerung: Die Geld- und Sachleistungen verfolgen das Ziel, die Pflege sicherzustellen – egal ob im Zuhause oder während eines stationären Aufenthalts.
Pflegeversicherung: Entlastung für Angehörige und Pflegebedürftige
Die Leistungspotenzial der Pflegeversicherung ist vielschichtig. Sie richten sich nicht nur an einen Pflegebedürftigen, sondern auch an einen Angehörigen, um diesen zu entlasten. Hinzu kommt, dass sie sich oft miteinander kombinieren lassen, um eine möglichst hohe Kostenabdeckung zu erzielen . Wird etwa der Dienst eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen, so springt die Pflegeversicherung in Form von Pflegesachleistungsbeträgen ein. Der Pflegegeldsatz verringert sich, je umfangreicher die Aufwendungen des Anbieters fallen. Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Abzüge beim Pflegegeld gibt es ebenfalls, wenn etwa Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege abgerufen werden.
Die Pflegeversicherung stellt die häusliche und stationäre Versorgung sicher
Ist die Pflege im Zuhause aufgrund der baulichen Gegebenheiten schwer oder gar nicht möglich, empfiehlt sich, mit der Pflege- oder Krankenkasse in Kontakt zu treten. Mitunter stehen Finanzierungsmöglichkeiten bereit , die zur Verbesserung des Wohnumfelds beitragen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Ohne barrierefreies Bad entpuppt sich die häusliche Pflege als echte Herausforderung. Es ist für den reibungslosen Alltag unentbehrlich. Wohnungs- und Eigenheimbesitzer erhalten bei einem Bewohner mit Pflegegrad bis zu 4.000 Euro für Umbaumaßnahmen. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, können sich die Zuschüsse auf 12.000 Euro erhöhen.
Pflegegrad 1 bis 5 ____________________________________
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