Pflegeformen: Individuelle Betreuung und Unterstützung

Zuschüsse und
kosten

Wissenswertes zu den Möglichkeiten in der Pflegeformen

Häusliche Pflege ermöglicht pflegebedürftigen Menschen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Verschiedene Pflegeformen und Modelle können dafür genutzt werden, um eine umfassende Versorgung und Überblick sicherzustellen. Pflegegrade von 1 bis 5 definieren den Umfang der erforderlichen Pflegeleistungen und können über Pflegekassen abgerechnet werden. Pflegemittel wie Inkontinenzprodukte und Verbandsmaterialien sowie Notrufknöpfe sind wichtige Bestandteile der häuslichen Pflege. Eine gute Organisation und Zusammenarbeit zwischen Angehörigen und Pflegedienst sind entscheidend.

Die 24-Stunden-Pflege ist eine art Der Pflegeformen

24 Stunden am Tag jemandem im eigenen Haus zu haben, der sich um den Haushalt, um allgemeine Hilfe im Alltag und vieles mehr kümmert, kann eine schöne und das Leben erleichternde Erfahrung sein. Bei 24-Stunden-Kräften ist es sogar so, dass diese direkt dort wohnen (wofür natürlich Platz vorhanden sein muss), wo sie auch arbeiten. Durch die ständige Anwesenheit ist auch bei Notfällen immer jemand da und Sie beziehungsweise die pflegebedürftige Person sind auch schlichtweg nicht allein. Zusätzlich können Pflegemittel wie Notrufknöpfe die Versorgung ergänzen und verbessern.

Der Vorteil bei 24-Stunden-Pflegekräften und auch bei Kurzzeit-Pflegekräften, die ein paar Stunden am Tag oder einige Stunden die Woche vor Ort sind, ist vor allem die Verfügbarkeit: Die Wartelisten bei entsprechenden Diensten sind kurz und es gibt auch sehr viele Anbieter und beispielsweise Online-Agenturen, die diese Pflegekräfte vermitteln. Dies kann im Notfall sogar binnen Stunden machbar sein und nahezu immer innerhalb weniger Tage.

Dabei sollten Sie allerdings beachten, dass nur examinierte Pflegekräfte medizinische Aufgaben übernehmen dürfen. Darunter fällt etwa die Versorgung offener Wunden (beispielsweise bei einem Dekubitus), das Legen und Wechseln von Kathetern oder das Verabreichen von Spritzen. Nicht jede häusliche Pflegekraft kann dies leisten. Entsprechend kann es für diese Aufgaben nötig sein, zusätzlich noch einen ambulanten Pflegedienst mit entsprechend geschultem Personal mit diesen Aufgaben zu beantragen.

Die Finanzierung der 24-Stunden-Pflege wird über den Entlastungsbeitrag und Pflegegeld (ab Pflegegrad II) teilfinanziert. Wenn allerdings der restliche Eigenanteil bei einer Ganztagespflege (diese kostet zwischen etwa 1900 und 5000 Euro monatlich) zu hoch wird, ist ein Teilzeitmodell mit beispielsweise ein paar Stunden am Tag vielleicht die bessere Option. Es ist von Stundenlöhnen ab etwa 25 Euro auszugehen.

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Die häusliche Pflege hat viele Vorteile

Im gewohnten Umfeld zu bleiben, ist für viele pflegebedürftige Menschen besonders wichtig. Es gibt verschiedene Pflegeformen wie die Kurzzeit- oder 24-Stunden-Pflege sowie zusätzliche examinierte Pflegefachkräfte, die es ermöglichen, die Versorgung im eigenen Zuhause sicherzustellen. Dabei können auch Pflegemittel wie Inkontinenzprodukte, Verbandsmaterialien oder spezielle Hilfsmittel zur Mobilitätsunterstützung zum Einsatz kommen, die von den Pflegekassen bezuschusst werden können. Zudem können Notrufknöpfe als Armbanduhr oder Halskette eingesetzt werden, um im Notfall schnell Hilfe zu rufen. Insgesamt bieten diese Möglichkeiten eine bedarfsgerechte Versorgung, die den Verbleib im gewohnten Umfeld erleichtert.
Für die häusliche Pflege spricht zudem:

Wie sieht die Kostenübernahme bei der häuslichen Pflege aus?

Versicherte erhalten ab Pflegestufe II Leistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleisten. Die Staffelung des Pflegegeldes sieht dabei wie folgt aus:

Zusätzlich steht jedem Pflegebedürftigem ab Pflegegrad I der Entlastungsbeitrag von 125 Euro (1.500 Euro im Jahr) zu, der für die Gestaltung des Alltags ausgegeben werden soll. Das betrifft auch Leistungen im Rahmen einer Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege oder eben andere Betreuungs- oder Freizeitangebote, wobei letztere körperlich oder geistig fördernd sein müssen.

Entlastungsbeiträge, die nicht ausgeschöpft wurden, können im nächsten Monat gutgeschrieben werden. Was von den 1.500 Euro im Jahr nicht verbraucht wurde, kann auch bis Ende Juni des Folgejahres aufgewandt werden. Pflegegeld wird für die häusliche Pflege aufgewandt, Pflegesachleistungen hingegen für die Abrechnung mit ambulanten Pflegediensten. Beides ist kombinierbar.

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Ambulante Pflegedienste kümmern sich um die medizinische und körperliche Versorgung, übernehmen Aufgaben im Haushalt und tun vieles mehr. Dabei sind ambulante Pflegekräfte meist stundenweise oder nach Bedarf beschäftigt. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über Punktesysteme und wird durch die sogenannten Pflegesachleistungen finanziert. Hierfür stehen, je nach Pflegegrad, bis zu 1.995 Euro monatlich zur Verfügung.

Die Kostenübernahme erfolgt bei der zuständigen Stelle durch das Einreichen von Belegen für die Ausgaben und einen entsprechenden Erstattungsantrag.

Der ambulante Pflegedienst als bewährtes Pflegeformen Model

Die Verhinderungspflege: Entlastung pflegender Angehöriger

Wenn Angehörige pflegen, kommt es auch mal vor, dass sie verhindert sind. Gründe sind etwa Krankheiten oder auch einfach ein Urlaubsbedarf. Für die Pflege muss dann Ersatz her – beispielsweise durch andere Angehörige oder eben entsprechende Dienste. Um die Kosten hierfür zu decken, leistet die Pflegekasse pro Kalenderjahr für bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege eine Leistung von 1.612 Euro auf, wobei hier noch anteilig Pflegegeld und gegebenenfalls andere Leistungen hinzukommen können. 

Die Bedingung dafür ist allerdings, dass Sie Ihren Angehörigen seit mindestens sechs Monaten im häuslichen Umfeld pflegen und mindestens Pflegegrad II vorliegt. Zudem sollte ein Antrag auf Kostenübernahme einer Verhinderungspflege frühzeitig gestellt werden.

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Hier finden Sie eine gute Übersicht über unser breit gefächertes Angebotsspektrum

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Betreuung stundenweise: Für jeden Pflegegrad geeignet

Qualifizierte Betreuungskräfte und Anbieter der Pflegeformen von Angeboten speziell für Senioren bieten eine Möglichkeit, Abwechslung in den Alltag zu bringen. Ob nun ein netter Gesprächspartner ein paar Stunden kommt oder jemand mit der pflegebedürftigen Person ins Kino oder Theater geht – vieles ist möglich. Das entlastet auch die pflegenden Angehörigen. Für diese Dienste kann der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich verwendet werden, der jedem Menschen mit Pflegegrad (auch Pflegegrad I) zusteht.

HÄUSLICHE PFLEGE UND INTENSIVPFLEGE

Das stimmt. Häusliche Pflege bietet viele Vorteile, wie etwa die gewohnte Umgebung, die Vermeidung von Umzugsstress, die ständige Nähe zu Angehörigen und Freunden sowie die individuelle Betreuung und Pflege. Zudem kann durch eine gut organisierte häusliche Pflege auch der Einsatz von teuren Heimplätzen vermieden werden. Allerdings ist häusliche Pflege auch mit Herausforderungen verbunden, insbesondere wenn die Pflegebedürftigkeit zunimmt und höhere Ansprüche an die Pflege gestellt werden. In solchen Fällen kann es notwendig sein, zusätzliche Unterstützung durch professionelle Pflegedienste oder 24-Stunden-Pflegekräfte zu erhalten. Auch Pflegemittel und Notrufknöpfe können dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen sicher und möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung leben können.

Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim: Die richtige Entscheidung treffen

Eine umfassende Pflege zu Hause kann für viele Menschen eine gute Option sein. Allerdings gibt es Situationen, insbesondere bei Pflegegrad IV oder V, in denen eine dauerhafte Betreuung im Heim erwogen werden sollte. Die medizinische Versorgung und die Belastung durch die Pflege können in solchen Fällen so groß sein, dass eine private Pflege nicht mehr ausreichend ist. In diesen Fällen kann eine stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim eine gute Möglichkeit sein, um eine umfassende Betreuung sicherzustellen.

Dennoch sollten private Pflege und Pflegedienste, wo möglich, miteinander kombiniert werden. Eine Kombination aus häuslicher Pflege und professioneller Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst kann dazu beitragen, dass eine Pflege im Heim vermieden werden kann. Erst wenn dies nicht mehr ausreicht oder nicht möglich ist, sollte eine Unterbringung im Heim in Betracht gezogen werden. Wichtig ist hierbei, dass stets das Wohl und die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person im Fokus stehen.

Ambulante Intensivpflege: Umfassende Versorgung im vertrauten Zuhause

Selbst in Fällen, in denen eine umfassende medizinische Versorgung erforderlich ist, wie bei Pflegegrad IV oder V, gibt es Optionen, die es ermöglichen, im vertrauten Zuhause zu bleiben. Kombiniert mit professionellen Pflegediensten können private Pflegekräfte eine gute Unterstützung bieten. Nur wenn die Belastung für die Angehörigen untragbar wird, sollte eine dauerhafte Betreuung im Pflegeheim in Betracht gezogen werden.

Selbst bei den größten medizinischen Herausforderungen, wie bei einer Intensivpflege, ist es möglich, diese im häuslichen Umfeld umzusetzen. Hierfür gibt es die ambulante Intensivpflege, die das gleiche Level an Versorgung bietet wie in einem Pflegeheim.

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Komplexe Kombinierbarkeit von Zuschüssen und Leistungen bei verschiedenen Pflegeformen.

Verschiedene Leistungen sind kombinierbar. Beispielsweise ist es so, dass Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinierbar sind, wenn die Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft werden. Am Beispiel von Pflegegrad III soll das einmal veranschaulicht werden: Hier stehen einem Pflegesachleistungen im Wert von 1.298 Euro beziehungsweise 545 Euro Pflegegeld monatlich zu. Werden 75 % der Pflegesachleistungen in Anspruch genommen (973,50 Euro), sind es noch 25 % des Pflegegeldes (136,25 Euro).

Insgesamt ist das Thema Finanzierung der Pflege sehr komplex und bedarf oft einer Beratung. Zudem ist auch die Frage zu klären, ob das Geld überhaupt reicht. Zuweilen muss auch das Sozialamt unterstützen.

Wir helfen gern

Nicht nur die Frage der Finanzierung gehen wir mit Ihnen an. Wir klären auch über die Möglichkeiten der häuslichen Pflege auf, haben Zuschüsse und Kassenleistungen im Blick und beraten Sie auch hinsichtlich der Beantragung von Fördermitteln. Sprechen Sie und an lassen Sie sich von den Profis aus unserem Team helfen.

KOOPERATIONSPARTNER

Häufige Fragen

WIR HABEN IHRE ANTWORTEN

Es kommen verschiedene Pflegeformen wie die häusliche Pflege, Pflege im Heim, Kurzzeitpflege und Tagespflege in Frage. Bei der häuslichen Pflege können Pflegehilfsmittel wie Rollstühle und Pflegebetten helfen, die Pflege zu Hause zu ermöglichen. Notrufknöpfe können im Notfall schnelle Hilfe gewährleisten. Die Pflegegrade 1 bis 5 spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für die richtige Pflegeform. Es ist wichtig, individuelle Bedürfnisse und Umstände zu berücksichtigen und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten in der häuslichen Pflege, wie z.B. die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch Angehörige. Zur Unterstützung können kostenlose Pflegeboxen, Pflegehilfsmittel wie Rollstühle und Pflegebetten sowie Notrufknöpfe eingesetzt werden. Besonders wichtig ist auch die Sicherheit von Pflegebedürftigen, insbesondere bei Stürzen, weshalb Notrufknöpfe eine wichtige Rolle spielen. Es ist entscheidend, individuelle Bedürfnisse und Umstände bei der Wahl der Pflegeform zu berücksichtigen und gegebenenfalls professionelle Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Der Großteil der Pflegekosten wird durch die Pflegeversicherung abgedeckt. Dazu zählen Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag. Auch Förderungskredite können in Anspruch genommen werden, um Umbaumaßnahmen im Zuge der häuslichen Pflege zu finanzieren.
Die finanzielle Unterstützung der Pflege kann über verschiedene Mittel erfolgen, wie beispielsweise das Pflegegeld, Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag oder Förderungskredite. Die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt dabei vom individuellen Pflegegrad ab, der auf Basis des individuellen Pflegebedarfs festgelegt wird und eine Einteilung in Pflegegrad 1 bis 5 ermöglicht. Mit Ausnahme des Entlastungsbeitrags jeder mit meinem Pflegegrad von II oder höher.
Ja, in der Pflege sind Fördermittel kombinierbar. Es können mehrere Zuschüsse und Leistungen miteinander kombiniert werden, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten. Allerdings ist die Kombination von verschiedenen Zuschüssen und Leistungen oft komplex und erfordert eine genaue Planung und Beratung. Beispiele für kombinierbare Leistungen sind Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Förderungskredite. Dabei ist zu beachten, dass die Kombination der Leistungen oft von den individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen abhängt und nicht für alle Fälle geeignet ist. Eine professionelle Beratung kann hier helfen, die passende Kombination zu finden.
Nein, ungelernte Pfleger sind für die medizinische Versorgung nicht geeignet. Die Pflege von kranken und pflegebedürftigen Menschen erfordert fundierte Kenntnisse in der Krankenpflege, der Altenpflege oder der Gesundheits- und Krankenpflege. Diese Kenntnisse werden in einer entsprechenden Ausbildung vermittelt und sind für die fachgerechte und sichere Pflege unerlässlich. Ungelernte Pfleger können lediglich einfache Tätigkeiten wie die Hilfe bei der Körperpflege oder der Nahrungsaufnahme übernehmen, sollten aber bei komplexen Pflegeaufgaben auf professionelle Unterstützung zurückgreifen.
Ja, eine zu pflegende Person kann auch rein privat gepflegt werden. Das bedeutet, dass keine professionelle Pflegekraft oder ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird und die Pflege ausschließlich von Familienmitgliedern oder anderen privaten Pflegepersonen übernommen wird. Allerdings ist zu beachten, dass dies mitunter sehr belastend für die Pflegepersonen sein kann, da sie oft auch ihre eigene Arbeit und ihren Alltag damit vereinbaren müssen. Zudem können bestimmte Pflegeleistungen, wie beispielsweise medizinische Behandlungen oder bestimmte Pflegehilfsmittel, von ungeschulten Personen nicht durchgeführt werden.

Wenn eine private Pflegeperson für eine gewisse Zeit abwesend ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Pflege sicherzustellen. Eine Möglichkeit ist die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes, der für eine begrenzte Zeit die Versorgung der pflegebedürftigen Person übernimmt. Auch die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung kann in Betracht gezogen werden. Eine andere Option ist die Verwendung von technischen Hilfsmitteln wie Notrufsystemen – Notrufknöpfe oder Überwachungskameras, um im Notfall schnell Hilfe zu holen. Es ist ratsam, im Voraus einen Plan für solche Situationen zu erstellen, um im Ernstfall schnell und angemessen reagieren zu können.

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