Hilfsmittel für die Pflege zu Hause

Die breite Palette der Pflegehilfsmittel: Alles für die Pflege zu Hause!

Die körperliche Leistungsfähigkeit lässt im Alter nach. Krankheiten beschleunigen diesen Prozess. Doch zum Glück gibt es viele Pflegehilfsmittel, die uns bei Bedarf im Alltag unterstützen: 30 000 Produkte sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen gelistet. Die meisten dieser Mittel müssen nicht einmal selbst bezahlt werden – Kranken- und Pflegekassen übernehmen die Kosten teilweise oder ganz, wenn ein ärztliches Rezept oder ein Pflegegrad den Bedarf dokumentiert. Die Hilfsmittel lassen sich in vier Gruppen einteilen:

Medizinisch notwendige Pflegehilfsmittel

Zu den medizinisch notwendigen Hilfsmitteln zählen zum einen jene, die wichtige Körperfunktionen überwachen, zum anderen jene, die körperliche Defizite ausgleichen. Sie werden in der Regel vom Arzt verschrieben, wenn sie notwendig sind.

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Medizinische Geräte

Viele Senioren müssen regelmäßig Blutdruck oder Blutzucker messen oder messen lassen. Dazu werden entsprechende Geräte benötigt. Auch Diabetesspritzen oder Inkontinenzeinlagen zählen zu den medizinischen Hilfsmitteln. Diese werden vom Arzt verschrieben. Bei Ihrer Krankenkasse erfahren Sie, ob Sie an ein bestimmtes Sanitätshaus gebunden sind oder ob Sie die Hilfsmittel frei erwerben können, zum Beispiel im Internet.

Mobilitätshilfen

Gehbehinderung ist eine große Einschränkung im Alltag – ob sie nun aufgrund nachlassender Kraft oder Krankheit entstanden ist. Rollator oder Rollstuhl ermöglichen weiter Selbstständigkeit und Mobilität. Hat der Arzt das notwendige Gerät verschrieben, übernimmt die Krankenkasse den vollen Beitrag für ein Basismodell. Es wird dafür nur die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von zehn Euro fällig. Für teurere Modelle muss zugezahlt werden.

Hilfen für die Sinnesorgane

Viele Senioren sehen oder hören im Alter schlechter. Brillengläser werden unter bestimmten Bedingungen mit einem Festbetrag bezuschusst, allerdings nur bei schweren Fällen. Bei Hörgeräten finanziert die Krankenkasse das Basismodell mit bis zu 1500 Euro. Auch die Kosten für Sprechhilfen, beispielsweise nach einer Kehlkopfoperation, übernimmt die Kasse bei Bedarf. So können die Betroffenen auch weiter soziale Kontakte pflegen und kommunizieren.

Als Erstes stört der hohe Rand der Badewanne. Dann werden auch andere früher alltägliche Bewegungen mühsam. Pflegehilfsmittel verlängern die Selbstständigkeit, erleichtern aber auch die Pflege. Viele davon sind sogar Kassenleistungen.

Hilfsmittel für den Alltag zu Hause

AKTUELLE ANGEBOTE

Hier finden Sie eine gute Übersicht über unser breit gefächertes Angebotsspektrum

Hilfsmittel im Bad

Viele Senioren haben Angst, im Bad zu stürzen. Haltegriffe in der Dusche, Badewanne oder neben der Toilette sind einfache Hilfen, die Halt bieten. Auch Duschstuhl, Badewannensitz oder Badewannenlift tragen dazu bei, Körperpflege sicher zu machen. Diese Geräte erleichtern auch pflegenden Angehörigen oder professionellen Pflegekräften die Hilfeleistung. Sie werden bei Bedarf vom Arzt verschrieben und von der Krankenkasse bezahlt.

Besonders einfach ist die Nutzung eines barrierefreien Bades mit bodengleicher Dusche oder Sitzbadewanne. Der Umbau des Bades wird von der Pflegekasse mit bis zu 4000 Euro bezuschusst, wenn ein Pflegegrad vorliegt.

Aufstehhilfen

Das Aufstehen aus dem Bett fällt vielen mit zunehmendem Alter schwer. Doch es gibt einfache Hilfsmittel, mit denen sie sich ihre Selbstständigkeit noch länger bewahren können. Am bekanntesten ist der Bettgalgen mit Trapezgriff, auch Aufrichter genannt. Er kann auch an gewöhnlichen Betten montiert werden. Weitere Optionen sind Bettleiter, Haltegriff, Seitengitter oder Boden-Decken-Stange. 

All diese Mittel sind allerdings nur dann geeignet, wenn die betroffene Person noch genug Kraft in den Armen hat, um sie zu nutzen. Es darf keine Schulterverletzung vorliegen. Sie sind oft auch nicht geeignet bei Demenz. Die Kosten für Bettaufstehhilfen werden bei ärztlichem Rezept von der Krankenkasse, bei Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen.

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Das Pflegebett

Das Pflegebett mit all seinen integrierten Funktionen ist das zentrale Hilfsmittel für die Pflege zu Hause. So kann die pflegebedürftige Person die Höhe der Liegefläche per Knopfdruck selbst verstellen oder das Kopfteil zum Lesen in die Sitzposition anheben. Auch eine Aufstehhilfe ist dabei.

Das Pflegebett vereinfacht gleichzeitig die Tätigkeiten pflegender Angehöriger oder eines Pflegedienstes, die sonst den Rücken belasten und Kraft kosten.

Die Kosten für ein Pflegebett beginnen bei 750 Euro. Sie werden je nach Fall von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Die Pflegekasse kann die richtige Adresse sein, wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt. Ansonsten kann der Arzt das Bett verschreiben.

Zu den Basisfunktionen kann ein Pflegebett spezielle Ausstattung nach Bedarf erhalten. So muss bei bettlägerigen Pflegebedürftigen vermieden werden, dass sie sich wund liegen, der sogenannte Dekubitus. Dabei helfen spezielle Kissen oder Anti-Dekubitus-Matratzen, die vom Arzt verschrieben und von der Krankenkasse bezahlt werden.

Der Patientenlifter

Ist eine Person so weit körperlich eingeschränkt, dass sie auch mit Hilfsmitteln nicht mehr allein aufstehen kann, hilft der Patientenlifter weiter. Dieser verfügt über einen Elektromotor und hebt auch schwergewichtige Senioren vom Bett in den Rollstuhl, in die Badewanne oder auf die Toilette. Die Person wird dabei von Gurten oder in einem Tragetuch gehalten. Diese Methode des Umhebens ist schonend und sicher für den Patienten wie auch für die Pflegekraft. Grundsätzlich übernehmen die Kassen bei Bedarf die Kosten für einen Patientenlifter. Welche im konkreten Fall zuständig ist, muss individuell vorab geklärt werden.

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Für den Tag: der Pflegesessel

Viele Senioren haben einen Lieblingssessel, in dem sie viel Zeit verbringen – zum Lesen, Fernsehen oder auch für den Mittagsschlaf. Bei schwindender Beweglichkeit kann es aber mühsam werden, daraus aufzustehen. Noch schwieriger kann es für jene werden, die bisher gerne das Sofa genutzt haben. Darauf lässt sich nicht einmal die Sitzposition verstellen. Was früher bequem war, kann sich bei zunehmenden gesundheitlichen Beschwerden unangenehm oder sogar schmerzhaft anfühlen. Für solche Fälle wurde der Pflegesessel entwickelt. Diese müssen allerdings privat bezahlt werden. Die Kosten beginnen bei 1600 Euro.

Der Pflegesessel unterscheidet sich von einem normalen Sessel durch seine vielen Funktionen, die gerade Senioren mit eingeschränkter Beweglichkeit zugute kommen. So lassen sich die Positionen elektrisch verstellen und es ist auch eine echte Liegeposition möglich. Die Ergonomie ist auf dauerhafte Benutzung ausgerichtet. Die meisten Modelle haben eine Aufstehhilfe integriert. Manche sind auch fahrbar. Klappbare Armlehnen erleichtern medizinische Behandlungen.

Pflegehilfsmittel

Gummihandschuhe sind möglicherweise nicht das Erste, an das Menschen beim Stichwort häusliche Pflege denken. Dennoch sind diese sogenannten Pflegehilfsmittel enorm wichtig, denn sie stellen die Hygiene sicher. Die Pflegekasse stellt deshalb für alle Versicherten mit Pflegegrad 40 Euro pauschal für solche Verbrauchsmaterialien zur Verfügung.  Mit diesem Geld können Artikel wie OP-Mundschutz und Schürzen für die Pflegepersonen, Gummihandschuhe, Desinfektionsmittel, aber auch Bettschutzeinlagen bezahlt werden.

Wer ständig Pflegehilfsmittel benötigt, kann sich die gewünschten Artikel auch monatlich ins Haus liefern lassen. Die Kosten werden dann direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
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Notrufsysteme

Allein in der Wohnung sein und stürzen – das ist für viele Ältere die größte Furcht. Hausnotrufdienste fangen dies auf und bieten Hilfe im Ernstfall. Dazu muss der Senior meist das Armband oder die Kette mit dem Knopf bei sich tragen und bei Bedarf drücken. Der Notruf wird über die Basisstation an die Zentrale weitergeleitet, wo Personal rund um die Uhr eingehende Meldungen überwacht. Über die Wechselsprechanlage kann das Personal Kontakt aufnehmen und nachfragen. Gibt es keine Entwarnung, werden Rettungskräfte, Angehörige und/oder Pflegedienst eingeschaltet. Ein solches Auffangnetz gibt auch Angehörigen, die weiter entfernt wohnen, ein Gefühl der Sicherheit. Manche neue Modelle benötigen nicht einmal mehr einen Knopf und funktionieren auch draußen.

Die Kosten für den Hausnotruf werden von der Pflegekasse unter bestimmten Bedingungen bezuschusst:

Der Zuschuss der Pflegekasse beträgt zurzeit 23 Euro im Monat. Die Kosten der Anbieter variieren und liegen manchmal etwas darüber. Bei manchen kann man auch den Hausschlüssel hinterlegen.

FAQ

WIR HABEN IHRE ANTWORTEN

Aufgabe der Krankenkasse ist es, Nachteile durch Krankheit auszugleichen. Sie ist immer dann zuständig, wenn der Bedarf aus einer medizinischen Notwendigkeit heraus entsteht. Der Arzt entscheidet, ob ein Bedarf vorliegt. Die Pflegekasse ist zuständig für alles, was in Zusammenhang mit der Pflege steht. Manche Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis erfüllen einen doppelten Zweck – sie gleichen Nachteile aus und helfen bei der Pflege. Klären Sie die Frage mit den Kassen deshalb vor dem Kauf.
Der Arzt verschreibt ein Hilfsmittel, wenn dafür eine medizinische Notwendigkeit besteht. Das kann der Rollator, ein Duschstuhl oder ein Hörgerät sein. Ein Pflegegrad ist dafür keine Voraussetzung.
Durch das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen ist klar geregelt, für welche Produkte die Finanzierung bei Bedarf übernommen wird. Es sind 30 000 Produkte in rund 40 Kategorien gelistet. Voraussetzungen ist dennoch immer, dass der Bedarf nachgewiesen wird. Die Entsprechung für privat Versicherte ist der Hilfsmittelkatalog.