PFLEGEGRAD 3 - GELD, PFLEGEHILFSMITTEL & LEISTUNGEN
Pflegegrad 3: breite Unterstützung bei starken Beeinträchtigungen
Sind gesetzlich und privat Versicherte pflegebedürftig, so haben sie Anspruch auf einen von fünf Pflegegraden. Jenen, die in ihrer Selbstständigkeit stark eingeschränkt sind, wird mitunter der Pflegegrad 3 zugesprochen. Mit dieser Stufe lassen sich zahlreiche Pflege- und Betreuungsleistungen abrufen. Die Beeinträchtigungen müssen aller Voraussicht nach für mehr als sechs Monate fortbestehen.
Pflegegrad 3: Antragstellung und Beurteilung
Einen speziellen Antrag auf Pflegegrad 3 gibt es nicht. Die jeweilige Stufe wird im Rahmen einer Überprüfung ermittelt. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Feststellung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD¹), bei privat Versicherten ist eine ähnliche Instanz mit dem Namen MEDICPROOF zuständig. Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss im ersten Schritt der Antrag gestellt werden. Das geht entweder bei der Pflegekasse oder bei der Krankenversicherung. Beide Stellen stehen im engen Kontakt. Formlose Anschreiben gelangen automatisch zum passenden Ansprechpartner, oft reicht auch eine telefonische Mitteilung aus.
Bewertung der Selbstständigkeit und Anspruch
Ein Gutachter besucht den Pflegebedürftigen zu Hause, wobei es sich um einen weiblichen oder männlichen Mitarbeiter handeln kann. Dieser macht sich anhand kleiner Tests sowie durch gezielte Fragen ein Bild, inwieweit die Selbstständigkeit des Antragstellers eingeschränkt ist. Defizite in Sachen Motorik, Koordination und körperlicher Leistungsfähigkeit kommen schnell ans Licht. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines Modul- und Punktesystems. Liegt das Ergebnis zwischen 47,5 und 70 Punkten, so sind die Voraussetzungen für den Pflegegrad 3 gegeben. Es besteht in diesem Fall Anspruch auf zahlreiche Pflegeleistungen und Betreuungsangebote. Eine medizinische Untersuchung ist nicht erforderlich.
Pflegegradfeststellung: Vorläufige Zuordnung und persönliche Beurteilung
Die Feststellung erfolgt meist im gewohnten Umfeld. In Ausnahmefällen sind auch Bewertungen im Eilverfahren möglich. Antragsteller bekommen nach Aktenlage eventuell einen vorläufigen Pflegegrad zugesprochen. Das geschieht etwa dann, wenn sich der Pflegebedürftige vorübergehend im Krankenhaus befindet. Nach der Entlassung findet jedoch eine persönliche Beurteilung statt.
Händedesinfektion: 500 ML
PFLEGEHILFSMITTEL
IN HÖHE VON
40€
Pflegebedarf erfassen
Es ist wichtig, sich gut auf den Feststellungstermin vorzubereiten, da davon abhängt, welche und wie viele Leistungen dem Antragsteller zustehen. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind in der Regel die Leistungen, die zur Verfügung stehen. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld genau zu überlegen, welche Einschränkungen und Bedürfnisse der pflegebedürftige Mensch hat und welche Unterstützung konkret benötigt wird. So können gezielt Fragen gestellt und die eigene Situation bestmöglich dargestellt werden. Es kann auch sinnvoll sein, Unterstützung durch einen professionellen Pflegeberater oder eine Pflegeberatungsstelle in Anspruch zu nehmen, um bei der Vorbereitung und Beantragung zu helfen.
Pflegehilfsmittel: Unterstützung im Pflegealltag
Pflegegeld: finanzielle Unterstützung ab Pflegegrad 2
Pflegebedürftigen ist es gestattet, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie Hilfe erhalten. Um in finanzieller Hinsicht die Mehrkosten im Haushalt auszugleichen, gibt es von der Pflegeversicherung einen monatlichen Betrag in Höhe von 545 Euro – das sogenannte Pflegegeld. Die Leistungen lassen sich beispielsweise dafür einsetzen, um die tatkräftige Unterstützung von Angehörigen, Freunden und anderen ehrenamtlich tätigen Personen zu honorieren. Pflegegeld hat die Aufgabe, die häusliche Pflege durch nahestehende Menschen sicherstellen. Pflegebedürftige können über die Zahlungen frei verfügen, Belege müssen sie nicht einreichen. In der Regel werden die Beträge an die Pflegepersonen als Anerkennung weitergegeben.
Sie haben fragen zu den Produkten oder Services?
Gerne helfen wir Ihnen weiter – telefonisch, per E-Mail oder via Kontaktformular.
Viele weitere Leistungen zum Pflegegeld
Das Pflegegeld lässt sich auch mit Pflegesachleistungen kombinieren. Dabei handelt es sich um monatlich eintreffende Leistungen in Höhe von 1.298 Euro, die dazu dienen, um etwa den ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Pflegebedürftige erhalten kein Bargeld, denn die Kosten rechnen Pflegedienste direkt mit der Pflegekasse ab.
Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro pro Monat stehen allen Pflegebedürftigen zu – unabhängig des Pflegegrads. Sie sind laut Bundesministerium für Gesundheit² dafür gedacht, qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und Nahestehender sicherzustellen. Außerdem sollen sie die Selbstständigkeit und die Selbstbestimmtheit bei der Alltagsgestaltung fördern.
Entlastungsbeträge lassen sich ebenso für einen ambulanten Pflegedienst ausgeben. Eine Ausnahmeregelung besteht jedoch dann, wenn die Leistungen für die körperbezogene Selbstversorgung eingesetzt werden sollen – das ist nicht zulässig. Die Unterstützung beim morgendlichen Waschen entfällt also. Kurzfristig einspringende Pflegekräfte oder seniorengerechte Veranstaltungen können ebenfalls bezahlt werden. Wer Entlastungsleistungen in Anspruch nimmt, der muss darauf achten, nur Anbieter auszuwählen, die von der Pflegekasse anerkannt sind.
PFLEGEHILFSMITTEL UND WOHNRAUMANPASSUNGEN: UNTERSTÜTZUNG FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE MENSCHEN
Außerdem stehen allen pflegebedürftigen Menschen Pflegehilfsmittel zu. Das schließt Dinge ein, die im Rahmen der häuslichen Pflege unentbehrlich sind. Dazu zählen beispielsweise Bettschutzauflagen, Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe oder Mundschütze. Die Hilfsmittel wie Pflegebox lassen sich durch einen monatlichen Betrag von 40 Euro bezahlen. Einzige Voraussetzung ist, dass sie im Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegeversicherung gelistet sind.
Selbst für Wohnraumanpassungen stehen Leistungen bereit. Das freut besonders gehbehinderte Menschen, die etwa auf einen Rollstuhl oder auf den Rollator angewiesen sind. Mitunter ist es erforderlich, ein barrierefreies Bad im Zuhause einzubauen, da die Körperhygiene einen hohen Stellenwert einnimmt. Die Pflegekasse bezuschusst notwendige Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Die Leistungen zielen darauf ab, das gesamte Wohnumfeld so zu gestalten, dass es den Anforderungen entspricht. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, können sich die Zuschüsse auf bis zu 12.000 Euro erhöhen.
Für Pflegebedürftige sind mitunter Hausnotrufgeräte sinnvoll. Im Prinzip besteht ein Anspruch darauf, wenn einer der Pflegegrade vorliegt. In den meisten Fällen springt die Pflegekasse als Kostenträger ein. Diese zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalbeträge aus. Das ist möglich, wenn der Pflegebedürftige oft allein ist und in einer Notsituation mit dem handelsüblichen Telefon keine Hilfe holen kann. Die Bereitstellung von Hausnotrufsystemen erfolgt durch Vertragspartner der Pflege- und Krankenversicherungen.
MDK Gutachten:
47,5 - < 70 Punkte
Wer?
Personen mit schweren Beeinträchtigungen
- Wohnraumanpassung 4000 €
- Anschubfinanzierung 2500 €
- Pflegehilfsmittel 40 €
- Hausnotruf 25,50 €
- Entlastungsleistungen 125 €
- Wohngruppenzuschuss 214 €
- Pflegegeld 545 €
- Pflegesachleistungen 1.289 €
- Teilstationäre Pflege 1.298 €
- Vollstationäre Pflege 1.262 €
- Verhinderungspflege durch Angehörige 818 €
- Verhinderungspflege 1.612 € (bis zu 6 Wochen)
- Kurzzeitpflege 1612 € (bis zu 8 Wochen)
Häufige Fragen
WIR HABEN IHRE ANTWORTEN
Ja, bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit kann ein vorläufiger Pflegegrad aufgrund von Aktenlage zugesprochen werden.
Pflegegrad 1 bis 5 ____________________________________
Aktuelle Angebote ____________________________________
Schauen Sie sich unser Infomaterial an ⇓