Mundschutzmasken kostenlos in der Pflegebox von Vitalset.

Mundschutzmasken: Schutz vor Partikeln und Infektionen in medizinischen Einrichtungen

Der FFP2 Mundschutzmasken ist ein spezieller Atemschutz, der dazu dient, den Träger vor der Aufnahme von gefährlichen Partikeln und Aerosolen zu schützen. Im Gegensatz dazu dient der Op-Mundschutz primär dazu, das Umfeld des Trägers vor infektiösen Tröpfchen aus dem Mund- und Nasenraum zu schützen. Beide Mundschutzvarianten sind wichtige Hilfsmittel in medizinischen Einrichtungen, um die Verbreitung von Krankheitserregern zu minimieren.

Welchen Zweck erfüllt ein Mundschutz in der Pflege?

Eine Mundschutzmaske erfüllt in der Pflege mehrere Zwecke. Zum einen dient er dazu, den Träger vor der Aufnahme von gefährlichen Partikeln und Aerosolen zu schützen. Zum anderen soll er verhindern, dass infektiöse Tröpfchen aus dem Mund- und Nasenraum des Trägers in die Umgebung gelangen und somit andere Personen infizieren können. Dies gilt insbesondere für die Pflege von Patienten mit einer ansteckenden Krankheit. Darüber hinaus trägt das Tragen eines Mundschutzes auch zur Sensibilisierung für Hygienemaßnahmen bei und ist somit ein wichtiger Bestandteil der Infektionsprävention in der Pflege.

Einige Zwecke des Mundschutzes in der Pflege:

        1. Schutz des Trägers vor der Aufnahme von gefährlichen Partikeln und Aerosolen.
        2. Verhinderung der Verbreitung infektiöser Tröpfchen aus dem Mund- und Nasenraum des Trägers.
        3. Reduzierung des Risikos einer Ansteckung mit Krankheiten für alle Beteiligten.
        4. Sensibilisierung für Hygienemaßnahmen und Infektionsprävention in der Pflege.

Werden Mundschutzmasken in der Pflege gefördert?

Mundschutzmasken sind grundsätzlch erstattungsfähige Pflegehilfsmittel, allerdings gibt es hierzu gewisse Einschränkungen und Voraussetzungen.

Generell können die Kosten für Mundschutzmasken im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegeversicherung übernommen werden, sofern sie von einer pflegebedürftigen Person im eigenen Zuhause genutzt werden und ein entsprechender Bedarf besteht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die pflegebedürftige Person aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ein erhöhtes Risiko für Atemwegsinfektionen hat oder wenn eine Quarantäne-Situation vorliegt.

Allerdings müssen hierbei auch die Kosten im Verhältnis zum tatsächlichen Bedarf angemessen sein. Eine Übernahme von Kosten für die Beschaffung von Mundschutzmasken ist also nicht unbegrenzt möglich.

Zudem müssen die Mundschutzmasken bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, um als Pflegehilfsmittel erstattungsfähig zu sein. Hierbei müssen sie beispielsweise bestimmte Filterleistungen erbringen und den Anforderungen an die Atmungsaktivität entsprechen. Es empfiehlt sich daher, vor der Beschaffung von Mundschutzmasken als Pflegehilfsmittel Rücksprache mit der Pflegeversicherung zu halten und sich über die genauen Anforderungen und Konditionen zu informieren.

Insgesamt sind Mundschutzmasken als erstattungsfähige Pflegehilfsmittel ein wichtiger Bestandteil der Infektionsprävention in der häuslichen Pflege und können dazu beitragen, das Risiko einer Ansteckung mit Krankheiten zu minimieren.

Welche Mundschutzmasken bazahlt die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung erstattet die Kosten für bestimmte Mundschutzmasken, die als Pflegehilfsmittel gelten. Hierbei handelt es sich vor allem um FFP2- und OP-Masken, die den entsprechenden Qualitätsanforderungen entsprechen.

FFP2-Masken sind besonders effektive Atemschutzmasken, die den Träger vor der Aufnahme von gefährlichen Partikeln und Aerosolen schützen. Sie kommen vor allem bei Tätigkeiten in der Pflege zum Einsatz, bei denen ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit Infektionskrankheiten besteht.

OP-Masken hingegen dienen vor allem dem Schutz vor Tröpfcheninfektionen und werden häufig in medizinischen Einrichtungen verwendet. Sie sind weniger effektiv als FFP2-Masken, bieten jedoch einen gewissen Schutz gegenüber der Verbreitung von infektiösen Tröpfchen aus dem Mund- und Nasenraum des Trägers.

Grundsätzlich müssen die erstattungsfähigen Mundschutzmasken bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, um als Pflegehilfsmittel, auch in der kostenlosen Pflegemittelbox, anerkannt zu werden. Hierbei müssen sie beispielsweise den Anforderungen an die Filterleistung und die Atmungsaktivität entsprechen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Konditionen und Anforderungen für die Erstattung von Mundschutzmasken als Pflegehilfsmittel von der jeweiligen Pflegeversicherung abhängig sind. Daher empfiehlt es sich, im Vorfeld Rücksprache zu halten und sich über die genauen Bedingungen zu informieren.

Richtigen Verwendung von Mundschutzmasken:

        1. Vor dem Aufsetzen der Maske sollten die Hände gründlich mit Seife und Wasser gewaschen werden oder alternativ ein Handdesinfektionsmittel verwendet werden.

        2. Entfernen Sie die Maske aus der Verpackung und prüfen Sie sie auf Beschädigungen oder Risse.

        3. Identifizieren Sie die obere und untere Seite der Maske. Die obere Seite sollte den Nasenrücken bedecken und die untere Seite sollte das Kinn bedecken.

        4. Platzieren Sie die Maske über Mund und Nase und stellen Sie sicher, dass sie eng anliegt, um eine möglichst hohe Filterwirkung zu erzielen.

        5. Drücken Sie den Metallstreifen an der Oberseite der Maske vorsichtig an den Nasenrücken an, um eine bessere Abdichtung zu gewährleisten.

        6. Vermeiden Sie es, die Maske während des Tragens zu berühren, um eine Kontamination zu vermeiden.

        7. Wenn Sie die Maske abnehmen möchten, waschen Sie zuerst Ihre Hände gründlich mit Seife und Wasser oder verwenden Sie ein Handdesinfektionsmittel.

        8. Berühren Sie die Maske nur an den Ohrenschlaufen oder Bändern und entfernen Sie sie vorsichtig, ohne die Vorderseite der Maske zu berühren.

        9. Entsorgen Sie die Maske nach Gebrauch in einem geschlossenen Abfallbehälter und waschen Sie Ihre Hände erneut gründlich.

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Häufige Fragen

WIR HABEN IHRE ANTWORTEN

FFP2 Masken sind spezielle Atemschutzmasken, die den Träger vor schädlichen Partikeln und Aerosolen schützen, während OP Masken das Umfeld des Trägers vor infektiösen Tröpfchen schützen.

FFP2 Masken werden hauptsächlich in medizinischen Einrichtungen, aber auch in anderen Branchen eingesetzt, um den Träger vor der Aufnahme von gefährlichen Partikeln und Aerosolen zu schützen.

FFP2 Masken sollten nach dem Tragen ausgetauscht werden, um die Schutzwirkung aufrechtzuerhalten. Die genaue Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann je nach Anwendung variieren.

OP Masken bieten primär Schutz für das Umfeld des Trägers, während FFP2 Masken den Träger vor der Aufnahme von schädlichen Partikeln und Aerosolen schützen.

Ja, beide Maskenvarianten können auch im privaten Bereich eingesetzt werden, um sich selbst oder andere vor der Verbreitung von Krankheitserregern zu schützen.

In der einzelnen FFP2-Verpackung sind 12 Mundschutzmasken und in einer OP-Masken Verpackung sind 50 Stück enthalten. Sie können die Pflegemittelboxen entweder individuell gestalten oder Sie wählen eine unserer Pflegeboxen aus.

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