Pflegeeinrichtungen & Co.: Welche Wohnformen gibt es im Alter?
Zu Hause wohnen bleiben oder in ein Pflegeheim ziehen? Vor dieser Entscheidung stehen viele Menschen mit steigendem Lebensalter. Oft ist nicht bekannt, welche der Pflegeeinrichtungen die richtige ist. Zwischen der Unterbringung im Heim und den eigenen vier Wänden stellt man sich oft die Frage: „Welche Wohnformen in Frage kommen“.
Von der Senioren-WG bis zum teilstationären Wohnen stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen, die unterschiedlich durch die Pflegekasse bezuschusst werden. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Wohnformen vor, um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern.
Das Pflegeheim einer der Pflegeeinrichtungen
Ein Pflegeheim steht für die Komplettversorgung des Pflegebedürftigen. Im Regelfall im Einzelzimmer oder als Ehepaar im Doppelzimmer untergebracht, findet hier eine Betreuung durch professionelle Pflegekräfte rund um die Uhr statt. Je nach Einrichtung gibt es weitere Extras und Aktivitäten zur Freizeitgestaltung.
Vorteile: Sie sind jederzeit und komplett durch Pflegekräfte versorgt.
Nachteile: Im Tagesablauf müssen Sie sich an die Vorgaben der Heimleitung halten. Auch das Warten auf ein Zimmer kann lange dauern.
- Pflegeheime
- Ihre Wartezeit auf ein Pflegeheim beträgt in etwa 1,5 Jahre.
- Sie können mit einem Eigenanteil von ca. 2000 Euro im Monat rechnen.
- Sollte es schnell gehen, bietet die 24 Stunden Pflege eine gute Alternative.
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Häusliche Pflege oder doch Pflegeeinrichtungen
Die häusliche Pflege verbindet die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst mit dem Wohnen in den eigenen vier Wänden. Falls der Pflegebedarf steigt, ist eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause denkbar. Eine solche Pflegekraft wird über spezielle Agenturen oft schon innerhalb einer Woche vermittelt, beispielsweise auch als Übergangslösung bis zu einem freien Platz in einem Pflegeheim.
Sind Umbauten für die Barrierefreiheit zu Hause sinnvoll, zahlt die Pflegekasse ab dem ersten Pflegegrad einen Zuschuss bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und Person. Dieser Zuschuss wird gewährt, wenn die pflegebedürftige Person in einem Haushalt von Verwandten unterkommt. Zuschüsse werden auch für die Verhinderungspflege gewährt, beispielsweise wenn ein pflegender Verwandter im Urlaub ist.
Zuschüsse: Pflegende Angehörige erhalten ab Pflegegrad 2 ein Pflegegeld zwischen 316 und 901 Euro, Sachleistungen des Pflegedienstes werden mit 689 bis 1.995 Euro bezuschusst. Eine anteilige Kombination der Mittel ist möglich. Zusätzlich werden ein Entlastungsbeitrag von 125 Euro sowie 40 Euro für Pflegehilfsmittel gewährt.
Vorteile: Ein Umzug ins Pflegeheim wird verhindert. Auch der Tagesablauf kann weiterhin frei gestaltet werden.
Nachteil: Oft sind Umbauten für ein barrierefreies Zuhause notwendig.
- Häusliche Pflege
- Pflegende profitieren von Pflegeeinrichtungen, Geselligkeit und aktiver Hilfe im Haushalt.
- Pro Betreuungsstunde sind 25 bis 35 Euro einzuplanen.
- Der Entlastungsbeitrag von 125 Euro wird ab dem ersten Pflegegrad gewährt.
Betreutes Wohnen
Das betreute Wohnen verbindet die Unabhängig in einem eigenen Apartment mit speziellen Dienstleistungen aus Service, Fürsorge und Pflege. Je nach Anbieter werden Gemeinschaftsräume und soziale Aktivitäten angeboten. Die Wohnform bietet sich für Senioren an, die lediglich eine geringe Hilfe bei der Bewältigung des Alltags benötigen.
Anbieter decken ein breites, unterschiedliches Spektrum im betreuten Wohnen ab. Speziell für die medizinische Pflege muss im Regelfall ein ambulanter Pflegedienst zusätzlich gebucht und bezahlt werden.
Vorteile: Sie leben weiterhin selbstbestimmt in einer seniorengerechten Wohnung. Auch die Kontaktaufnahme zu anderen wird erleichtert.
Nachteile: Eine 24-Stunden-Betreuung und umfassende Pflege findet nicht statt. Durch die angebotenen Zusatzleistungen ist ein Apartment im Regelfall teurer als eine gewöhnliche, kleine Wohnung.
Zuschüsse: Für diese Wohnform werden die gleichen Zuschüsse wie bei der häuslichen Pflege gewährt. Sie können somit Pflegegeld (316 bis 901 Euro) und Pflegesachleistungen (689 bis 1.995 Euro) miteinander kombinieren. Zudem beträgt der Entlastungsbeitrag 125 Euro monatlich und 40 Euro für Pflegehilfsmittel.
- Betreutes Wohnen
- Mit einem kompetenten Betreuungspersonal an der Seite, behalten Senioren ihre Selbstständigkeit bei.
- Die Kosten für ein Betreutes Wohnen sind in etwa 20 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete.
- Wenn ein Pflegegrad vorliegt, werden die Kosten von der Pflegekasse bezuschusst.
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Die Senioren-WG
In dieser Wohnform kommen Senioren mit Gleichgesinnten zusammen. Jeder verfügt über ein eigenes Zimmer, zudem gibt es Gemeinschaftsbereiche wie z. B. die Küche. Angeboten werden Senioren-WG von Privatpersonen, genauso wie öffentlichen Trägern und Einrichtungen.
Je nach Einrichtung kommt täglich ein Pflegedienst vorbei, um eine professionelle Betreuung sicherzustellen. Durch die vielfältigen Wohnformen, die eine Senioren-Wohngemeinschaft haben kann, sollte die Eignung für die eigene Person überprüft werden. Dies gilt umso mehr für spezielle Senioren-WGs, beispielsweise für die Intensiv- oder Demenzpflege, die eine wechselnde Anwesenheitskräfte notwendig macht.
Vorteile: Die Ausgaben des Alltags werden auf alle Bewohner verteilt. Ein selbstbestimmtes Leben ist weiterhin möglich, zudem gelingt die Kontaktaufnahme zu anderen Senioren mühelos.
Nachteile: Bei einer starken Pflegebedürftigkeit kann die Betreuung in der Wohngemeinschaft nicht mehr ausreichen. Nicht jeder Senior wünscht sich täglich Gesellschaft um sich.
Zuschüsse: Wie bei der häuslichen Pflege werden ab Pflegestufe 2 Pflegegeld (316 bis 901 Euro) und/oder Pflegesachleistungen (689 bis 1.995 Euro) gewährt. Außerdem gibt es den Entlastungsbeitrag von 125 Euro und die Zuschussung von Pflegehilfsmitteln von 40 Euro monatlich. Ein Wohngruppenzuschlag von 214 Euro wird gewährt, wenn die Bewohner der WG eine Präsenzkraft beauftragt haben.
- Senioren-WG
- Der Gemeinschaftsgedanke im Alter wird bei einer Senioren-WG mit Betreuung gefördert.
- Es wird pro WG-Mitglied ein Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro pro Monat ausgezahlt.
- Eine Senioren-WG kann nur zustande kommen, wenn eine Präsenzperson vorliegt.
Pflegeeinrichtungen Teilstationärer Heimaufenthalt
In dieser Wohnform wird angenommen, dass der Senior für eine bestimmte Zeitspanne wie beispielsweise nachts auf eine Pflege angewiesen ist. Diese Betreuung kann zu Hause, in einer Senioren-WG und vielen anderen Wohnformen stattfinden. Tagsüber kann die Betreuung sinnvoll sein, wenn ein pflegender Angehöriger seinem Beruf nachgeht oder die Unterbringung in einer WG finanziell nicht möglich ist.
Vorteile: Die Teilbetreuung trägt zur aktiven Entlastung von pflegenden Angehörigen bei. Zudem wird die Selbstständigkeit des Seniors gefördert, um ein selbstbestimmtes Leben mit einer ergänzenden Betreuung zu führen.
Nachteile: Der teilstationäre Aufenthalt bringt täglich mehrere Ortswechsel mit sich. Dies kann für eine pflegebedürftige Person anstrengend oder ungewollt sein.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege bezeichnet die Unterbringung in einem Pflegeheim über einen kurzen Zeitraum hinweg. Beispielsweise kann ein pflegender Angehöriger, der sich sonst um den Senior kümmert, einige Wochen im Urlaub sein oder durch eine eigene Erkrankung ausfallen.
Kurzzeitpflege ist nicht auf eine langfristige Betreuung ausgelegt und daher keine echte Alternative zu den oben genannten Pflegeformen. Dennoch profitieren Angehörige wesentlich von diesem Angebot, um kritische Phasen zu überbrücken und an die eigene Gesundheit zu denken.
Zuschüsse: Jährlich werden Ihnen von der Pflegekasse 1.612 Euro für die Kurzzeitpflege gewährt. Eine Ergänzung dieses Betrags ist um den Zuschuss für die sogenannte Verhinderungspflege möglich, der sich ebenfalls auf 1.612 Euro pro Jahr beläuft.
- Kurzzeitpflege
- Falls Sie eine stationäre Überbrückungspflege benötigen, ist die Kurzzeitpflege ideal hierfür.
- Ab Pflegegrad 2 können acht Kurzzeitpflege-Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.
- Auch bei der Kurzzeitpflege bezuschusst die Pflegekasse bis ca. 3224 Euro pro Jahr.
Intensivpflege – die wichtigen Informationen
Wenn die Körperfunktionen eines Seniors umfassend eingeschränkt oder gestört sind, wird eine Intensivpflege notwendig beispielsweise in einer der Pflegeeinrichtungen. Ein Beispiel ist die dauerhafte Beatmung des Patienten, der eine 24-stündige Betreuung benötigt. Die Intensivpflege kann dabei die Gestalt einer Krankenpflege auf der Intensivstation eines Krankenhauses annehmen, genauso wie die Betreuung in den eigenen vier Wänden.
Die letzte Variante wird als ambulante Intensivpflege bezeichnet und ist bei Betroffenen oft beliebter, da sie weiterhin in ihrem vertrauten, häuslichen Umfeld bleiben können und höchste Qualität fordert. Auch im Sozialgesetzbuch ist der Grundsatz „ambulant vor stationär“ zu finden. Gerne machen wir Sie mit den Arten der Intensivpflege inklusive aller Vor- und Nachteile sowie der Finanzierung dieser Pflegeform vertraut. Dies soll Ihnen als kompakte Entscheidungshilfe dienen, die Ihnen in jeder Situation einer Intensivpflege zum wertvollen Rat werden möchte.
- Intensivpflege
- Ihre Angehörigen werden von professionellen Pflegekräften Tag und Nacht betreut.
- Es gibt Intensivpflege-WG`s, in denen Pflegebedürftige gemeinsam behandelt werden.
- Die Kosten werden in den ersten 28 Tagen anteilig mit 10 Prozent von Ihnen getragen.
Am Markt 35
49565 Bramsche
Viehweg 15
35781 Weilburg-Kubach
Grunestr. 60
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Lohstraße 33
41469 Neuss
Alte Kölner Straße 56
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Hauskoppel 3a
22111 Hamburg
Auf den Schwanenhöfen
Erkrather Straße 234b
40233 Düsseldorf
Markplatz 17
78054 Villingen-Schwenningen
Theodor-Heuss-Ring 4
50668 Köln
Im Alten 7
79539 Lörrach
Hellersbergstraße 6
41460 Neuss
Trögelsbyer Weg 60
Apfelhofresidenz
24943 Flensburg
Home - Care - Service
Herrnbühlerstr. 4
90602 Pyrbaum
Häufige Fragen
WIR HABEN IHRE ANTWORTEN
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) und der Prüfdienst der privaten Krankenkassen ist für die Kontrolle von Pflegeheimen verantwortlich. Diese können kontaktiert werden, falls es Beschwerden bezüglich einer bestimmten Pflegeeinrichtung gibt.
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