Pflegekasse: Leistungen und Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige
Pflegegeld: finanzieller Ausgleich im Rahmen der häuslichen Pflege
Pflegekasse ist seit dem 20. Jahrhundert eine essenzielle Institution in Deutschland. Mit der starken Steigerung der Lebenserwartung hat sich auch die Anzahl der Pflegebedürftigen deutlich erhöht. Heutzutage sind etwa drei Millionen Menschen in Deutschland auf die häusliche oder stationäre Versorgung angewiesen. Diese Zahlen verdeutlichen den enormen Bedarf an pflegerischer Unterstützung in unserer Gesellschaft. Sie übernehmen einen Großteil der Kosten, vor allem die reibungslose Grundpflege steht im Fokus. Zu den Aufgaben gehören:
- Die Beratung von Versicherten in allen Belangen der häuslichen und stationären Pflege.
- MD und MEDIPROOF stellt die Pflegebedürftigkeit fest.
- Abrechnung und Auszahlung von Pflegeleistungen.
- Kostenübernahme für notwendige Angebote, Hilfsmittel und Präventionsmaßnahmen.
Pflegekasse: finanzieller Rückhalt für Pflegebedürftige und Angehörige
Die Versorgung übernehmen meist die Angehörigen oder ehrenamtlich tätigen Personen, häufig wird sie durch ambulante Pflegedienste ergänzt. Die Pflege ist immer mit höheren Ausgaben verbunden, da Hilfs- und Verbrauchsmittel angeschafft werden müssen – mitunter sind sogar Umbaumaßnahmen unumgänglich. Einen Großteil der Kosten übernimmt die Pflegekasse. Personen mit Pflegegrad haben Anspruch auf zahlreiche Leistungen.
Pflegekasse: umfassende Unterstützung zur maßgeschneiderten Versorgung
Pflegeversicherungen sind den Krankenkassen sowie der Bundesknappschaft angeschlossen. Sie sind für die Betreuung der Gelder von Versicherten verantwortlich. Außerdem sind sie für Geld- und Sachleistungen zuständig , die Pflegebedürftigen je nach Einstufung zustehen. Diese stellen sicher, dass die lückenlose Versorgung gewährleistet ist – unabhängig davon, ob ein Mensch häuslich oder stationär gepflegt wird. Sie haben weiterhin die Aufgabe, zu beraten und sicher über Leistungen zu informieren. Sie sind ebenso bei präventiven Maßnahmen der richtigen Ansprechpartner. Entspricht das Wohnumfeld nicht den Pflegeanforderungen, so kann die Pflegekasse beispielsweise ein barrierefreies Bad seinteilweise oder komplett finanzieren.
Voraussetzungen, Antragsstellung und Auswirkungen auf die Pflegeleistungen
Wer von den Leistungen profitieren möchte, der benötigt einen der fünf Pflegegrade. Dieser ist wahlweise bei der Kranken- oder direkt bei der Pflegekasse zu beantragen. Beide Stellen arbeiten eng zusammen, sodass es keine Rolle spielt, an wen sich Pflegebedürftige und Angehörige wenden. Im nächsten Schritt wird die Pflegebedürftigkeit eines Gutachters überprüft. Fallen die Einschränkungen gering aus, so wird dem Antragsteller oft ein niedrigerer Pflegegrad zugesprochen. Ist der selbstbestimmte Alltag kaum oder gar nicht mehr möglich, erfolgt eine höhere Einstufung.
Pflegekassen ziehen mit Krankenversicherungen an einem Strang
Wer in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert ist, dem steht bei Pflegebedürftigkeit die Unterstützung der Pflegeversicherung zu – darauf ist Verlass. Sie ist zur Stelle, damit Angehörige und Bedürftige die Hilfe erhalten , die sie benötigen. Die abrufbaren Leistungen sind vielschichtig. Diese lassen sich mitunter kombinieren, um eine möglichst hohe Kostenabdeckung zu erzielen. Die Pflegekasse ist etwa für die Auszahlung des weithin bekannten Pflegegelds zuständig. Es gleicht die mit der Pflege verbundenen Mehrkosten im Haushalt aus. Wie hoch die monatlichen Beträge fallen, ist vom jeweiligen Pflegegrad abhängig.Auch die Auszahlung von Pflegehilfsmittelbeträgen gehört zum Programm. Derzeit stehen pflegebedürftigen Personen 60 Euro im Monat zu , um den Bedarf an Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmitteln, Bettauflagen, Einweghandschuhen und Co abzudecken.
Unterstützung gibts häufig erst ab Pflegegrad 2. Zahlreiche Angebote wie ambulante Pflegedienste oder Pflegeeinrichtungen rechnen die Pflegekassen direkt mit dem jeweiligen Anbieter ab. Im Rahmen der häuslichen Pflege erhalten Empfänger aber auch Geldbeträge. Ein Beispiel stellt das Pflegegeld dar. Sofern Pflegebedürftige keine anderen Leistungen in Anspruch nehmen, bekommen sie die Zahlungen in voller Höhe überwiesen.
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